Beschäftigungsverbot Dringend brauche Hilfe

Hallo, ich komme gleich zur sache,
Meine Freundin ist Schwanger. Sie hat bei Ihren Hauptjob ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nebenbei hatt Sie auch noch einen Minijob, wo auch das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Dass heißt also, sie darf bei beiden Jobs nicht mehr arbeiten.

Nun meine Fragen:

  1. Darf Sie noch zusätzlich einen Job annehmen auf Lohnsteuerklasse 6, oder wird das erste Beschäftigungsverhältnis damit aufgelöst?

  2. Beim 1. Hauptjob bekommt Sie ja das Gehalt ganz normal weiter, wie ist es mit den Minijob? wird es auch weitergezahlt oder hat Sie da einfach pech gehabt?

  3. Der Job beim 1. Arbeitgeber ist befristet bis zum 15.08.2013, ein Neuer Vertrag wurde bereits unterschrieben (bevor man wusste das man schwanger ist) dieser beginnt am 15.09.2013 ist der Arbeitsvertrag nun gültig oder muss man zum amt rennen und ALG beantragen?

Ich habe hier leider nichts hilfreiches gefunden. Hoffe das Ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße Stephan

Hallo STephan1988,

Das sind ja einige Fragen, ich bin bei den meisten leider überfragt.

Aber mal soweit:

  1. Deine Freundin hat ein Beschäftigungsverbot. Das hat sie sicherlich bekommen, damit sie während der Schwangerschaft genug Ruhe hat um dem Baby die besten Voraussetzungen zu bieten um kräftig und gesund auf die Welt zu kommen. Ich denke das sollte sie auch dafür nutzen und sich schonen und nicht noch einen Job suchen.

  2. kann ich leider nicht beantworten

  3. Der AV ist meiner Meinung nach gültig. Der Arbeitgeber hat da leider Pech gehabt. Eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung wegen der Schwangerschaft ist verboten.

Grüße,

FAHA

Hallo,

also Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot, d.h sie darf niorgendwo einen Job annehmen oder auch ausführen, denn sonst könnte sie ja bei Ihrem Hauptarbeitgerber arbeiten. Wenn sie beim geringfügigen Job einen Vertrag hat, ist sie eine ganz normale Angestellte und hat hier auch das Anrecht auf die durchschnittliche bezahlung, meinem Wissen nach.
Wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, dann dilt er auch. Ist der wieder befristet oder unbefristet? Das einzige was im Raum stehen könnte, wäre, wenn ihr es zu dem zeitpunkt bereits gewußt habt, arglistige Täuschung, da bin ich mir aber nicht sicher. Aber auf diese idee könnte der AG kommen.

Hallo FAHA, das Beschäftigungsverbot wurde ausgesprochen da sie im Hauptjob mit behinderten Kindern zu tun hat. bei den Nebenjob hat sie es bekommen, da Sie dort mit Tieren zu tun hat, die Krankheiten übertragen koennen. Das Beschäftigugnsverbot wurde auch soweit ich weiß nicht von der Frauenärzin ausgesprochen, sondern von den jeweiligen arbeitgebern.

aber sonst schonmal danke für deine hilfe.

Es scheint ziemlich komplziert zu sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, istzwischen dem Ende des Hauptjobvertrages und dem Beginn des neuen Vertrages ein Monat ohne Beschäftigung. Da würde ich auf jeden Fall zum Amt gehen und ALG beantragen. Andererseits ist die Situation ziemlich kompliziert. Ich würde mit der Rechtsberatung meiner zuständigen Gewerkschaft reden. wenn Deine Freunding noch kein Mitglied sein sollte, würde ich mal fragen, was es kostet, Mitglied zu werden. Da es sich ja sowieso um komplizierte Arbeitsverhältnisse handelt, könnte eine Mitgliedschaft auch in anderen Situationen wichtig sein. Den Arbeitgeber braucht sie nicht über die Mitgliedschaft nicht zu informieren. Warnen kann ich nur vor Rechtsanwälten, die einem das „Blaue“ vom Himmel versprechen. Hauptsache sie können klagen, ob sinnvoll oder nicht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist leider sehr unterschiedlich in der Qualität.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Glück Auf
Heinz

Sehr geehrter Herr STephan,
leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen, u.a. auch deshalb, weil mir diverse Fakten fehlen.
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr H. Posny