Hallo zusammen,
meine Frau ist kurz nach Ihrer Elternzeit von unserem ersten wieder Schwanger geworden.Das bedeutet in Ihrem Job sofort Arbeitsverbot.(Sie war insgesamt nur 3 Wochen wieder beim Arbeiteber).
Da Sie eine Beschäftigungsverbot hat ,bekommt Sie weiter volles Gehalt bis zur Geburt (oder bis zu 6 Wochen davor) vom zweiten.(glaub ich zumindest).
Dann müsste Sie ja eigentlich 67% von dem Geld bekommen das Sie in Ihrem Beschäftigungsverbot bekommen hat.
Richtig?
Vielen Dank für eure Antworten.