Beschäftigungsverbot / Gehalt

Hallo zusammen,
meine Frau ist kurz nach Ihrer Elternzeit von unserem ersten wieder Schwanger geworden.Das bedeutet in Ihrem Job sofort Arbeitsverbot.(Sie war insgesamt nur 3 Wochen wieder beim Arbeiteber).

Da Sie eine Beschäftigungsverbot hat ,bekommt Sie weiter volles Gehalt bis zur Geburt (oder bis zu 6 Wochen davor) vom zweiten.(glaub ich zumindest).

Dann müsste Sie ja eigentlich 67% von dem Geld bekommen das Sie in Ihrem Beschäftigungsverbot bekommen hat.

Richtig?

Vielen Dank für eure Antworten.

Nicht ganz, da ja der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zählen und das ja keine 12 Monate sein werden.

Somit müssen da noch mehr Monate berücksichtigt werden. Aber sonst stimmts vom Prinzip her schon!

Hallo Syncmaster23,

nicht ganz. Die Bestimmungen wurden geändet. Ob es 67% sind kommt auf den Verdienst an, können auch nur 65% sein. Aber im Großen und Ganzen bekommt sie ungefähr das wie beim ersten Kind.

Alles Gute

Gruß Lore

So weit ich weiß ja.
Herzliche Grüße, SAM

Die letzten 12 Monate vor Mutterschutzfrist werden zur Berechnung herangezogen. Wenn sie durch das Beschäftigungsverbot keinen schwangerschaftsbedingten Einkommensverlust hat, und eh volles Gehalt bekommen hat, werden die Monate ganz normal mit herangezogen.