Ich schwanger und möchte Ende des Monats meinem Arbeitgeber Bescheid geben. Da aber mein AG gern versucht die Leute über den Tisch zu ziehen und ich noch keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen habe, wollte ich gern nochmal erläutert haben wie sich das Geld im Beschäftigungsverbot zusammensetzt. Voraussichtlicher Geburtstermin ist im August nächsten Jahres.
Da ja die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft für die Berechnung des Geldes im Beschäftigungsverbot herangezogen werden. Müssten diese August, September und Oktober diesen Jahres sein?!
Im August habe ich 200h gearbeitet, im September nur 174, mir aber einige Plusstunden auszahlen lassen´, so dass ich mir auch wie im August 200h auszahlen lassen konnte.
Zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden für die Berechnung oder werden meine Plusstunden dann mit dazu genommen?
Dann hatte ich im August 13 Nachtschichten und im September auch, Oktober waren es nur 8.
Da ich ja keinen Nachteil haben darf, zählen meine Nächte ja mit dazu, soweit, so klar.
Werden aber die Nächte dann mit auf mein Grundgehalt draufgeschlagen und am Ende mit versteuert? Oder wird das dann wieder anders gerechnet? (Wenn das alles mit versteuert werden würde, dann wäre es ja positiv für das Elterngeld!)
Vielen Dank für Deine Antwort
Sehr geehrte Conny,
Ihre Anfrage ist sehr kompliziert und erfordert fundiertere juristische Kenntnisse als meine es sind. Bei Ihren speziellen Bedingungen würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsbeistand, möglichst mit Spezialkenntnissen im Arbeitsrecht und oder Sozialrecht kontaktieren, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Vielleicht sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes, die auch mit der Mitgliedschaft Rechtsberatung anbieten?
Eventuell können Sie die Bekanntgabe der Schwangerschaft noch verzögern, bis alle Ihre Fragen beantwortet sind…
Vielleicht noch Hinweis: gefunden am 18.12.2012 unter http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschae…
„Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde.
Kommt die Schwangere im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein.“
Ich hoffe meine Hinweise bingen ein wenig Licht ins Dunkle, wenn nicht tut es mir leid, Ihnen keine konkrete Antwort geben zu können.
MfG
B
Hallo das ist eine komplizierte Rechtsfrage. Frag doch besser mal das Büro der Gewerkschaft
Hallo auch,
ist ziemlich schwierig zu beantworten und hängt von div Faktoren ab.
Würde aber nicht bis ende des Monats warten!!!