Beschäftigungsverbot nach Erziehungsurlaub

Zum Ende des Erziehungsurlaubs hat eine Frau Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz.
Da die Frau nur bis zum Ende ihres Erziehungsurlaubs Erziehungsgeld erhält, ist sie auf die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit angewiesen um den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn für diese aufgrund einer erneuten Schwangerschaft ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (ambulante Pflege) hat sie dann wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung ohne Arbeitsaufnahme, wie es bereits in der ersten Schwangerschaft der Fall war?
Die Krankenkasse erstattet 80% der Arbeitgeberaufwendungen (oder auch mehr) im Umlage 2 Verfahren.
Solange die Krankenkasse die Aufwandsentschädigung nicht bestätigt weigert sich der Arbeitgeber gegen eine Lohnauszahlung, da er seiner Ansicht nach mit der Sache nichts zu tun hat.
Ist es wirklich vom guten Willen der Krankenkasse abhängig???
Bin für jede Info dankbar!

hat sie dann wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung ohne
Arbeitsaufnahme, wie es bereits in der ersten Schwangerschaft
der Fall war?

Ja

Ist es wirklich vom guten Willen der Krankenkasse abhängig???

Nein

Ebenfalls grußlos
Guido

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die verbleibende Frage wäre dann nur noch, wie setzt man diesen Anspruch durch??

Viele liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Tamara

p.s. bitte nicht böse sein, war so konzentriert alles wichtige reinzuschreiben dass der Gruß schlichtweg untergegangen ist :smile:

1 „Gefällt mir“

Die verbleibende Frage wäre dann nur noch, wie setzt man
diesen Anspruch durch??

Wenn ein BR vorhanden ist, sollte man diesen einschalten.
Ist kein BR vorhanden, sollte man prüfen, ob man nich einen solchen wählt.
Im Zweifel hilft nur die Klage…

VG
Guido