Guten Tag,
eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der Schwangerschaft.
- Muss der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt zahlen?
- Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in vollem Maße?
- Wäre es bei vollem Beschäftigungsverbot das gleiche? (Lohnfortzahlung und PKV Zuschuss durch Arbeitgeber?)
Leider wurde nichts „offizielles“ speziell zu dem Thema PKV und Beschäftigungsverbot bei der online recherche gefunden-
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG
Francisca