Beschäftigungsverbot Schwangerschaft

Guten Tag,

eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der Schwangerschaft.

  1. Muss der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt zahlen?
  2. Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in vollem Maße?
  3. Wäre es bei vollem Beschäftigungsverbot das gleiche? (Lohnfortzahlung und PKV Zuschuss durch Arbeitgeber?)

Leider wurde nichts „offizielles“ speziell zu dem Thema PKV und Beschäftigungsverbot bei der online recherche gefunden-

Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG
Francisca

Guten Tag,

Hallo,

eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für
Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der
Schwangerschaft.

  1. Muss der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt zahlen?

Grundsätzlich ja wegen § 11 Abs. 1 MuSchG, der ausdrücklich auch eine zeitliche reduzierung einschließt.

  1. Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten
    Krankenversicherung in vollem Maße?

Wahrscheinlich grundsätzlich Ja, wenn sich am entgelt (s.o.) nix Wesentliches ändert. Frage wäre aber im Versicherungsbrett besser aufgehoben (und fachkundiger beantwortet).

  1. Wäre es bei vollem Beschäftigungsverbot das gleiche?
    (Lohnfortzahlung und PKV Zuschuss durch Arbeitgeber?)

LFZ ja

Leider wurde nichts „offizielles“ speziell zu dem Thema PKV
und Beschäftigungsverbot bei der online recherche gefunden-

Bez. Entgelt etwas schwer glaubhaft, da die Sache ausdrücklich im MuSchG geregelt ist - und sogar da, wo man/frau es nach der Überschrift laienhaft vermuten würde:
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten:

Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG

&Tschüß

Francisca

Wolfgang