Hallo Heiner!
Danke erstmal für Deine Antwort!
die Informationen, die Du gibst, geben Anlaß zur Vermutung,
dass Du sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Agentur
für Arbeit mißverstanden wurdest.
Inwiefern falsch verstanden?
Also, die Info, die ich bei der Krankenkasse gegeben habe (war nur ein kurzes Telefonat), waren:
- individuelles Beschäftigungsverbot
- Arbeitsvertragsende 01.08.2005
- woher bekomme ich mein Geld ab dann?
Die Info beim Arbeitsamt war:
- individuelles Beschäftigungsverbot (inklusive Vorlage des Attestes vom Arzt)
- Arbeitsvertragsende 01.08.2005
- habe gesagt, dass ich aufgrund des vorherigen Gespräches mit der Arbeitsvermittlerin da bin, die mir sagte, ich soll Ende Mai wiederkommen (war das erste und letzte Mal zum arbeitssuchend melden Ende April dort, da war das Beschäftigungsverbot schon zur Sprache, aber vom Arzt noch nicht ausgesprochen, und der Entbindungstermin stand noch nicht im Mutterpass) und mich arbeitslos melden
- gleichzeitig habe ich noch das Schreiben abgegeben, mit dem ich aufgefordert wurde, meine Rentenversicherungsnummer anzugeben
- und eben wieder die Frage, woher bekomme ich ab Ende Arbeitsvertrag bis zur Geburt mein Geld
Lösung: Erneut zur Agentur für Arbeit gehen.
Dort angeben, dass Du am 01.08.05 arbeitslos wirst, sofern Du
das nicht bereits erledigt hast.
Doch, das weiss man dort, denn das war überhaupt erst der Grund, weswegen ich dort war.
Hier wird zumindest das Anliegen
besprochen und, je nach Umfang der erforderlichen Beratung,
erhälst Du einen extra Termin bei einem Vermittler.
Welches Anliegen genau?
Diesmal bin ich überhaupt nur bis zur Dame am Empfang gekommen (die dann den zuständigen Vermittlern Bescheid gibt, dass jemand da ist und auf ein Gespräch wartet), deswegen war ich davon ausgegangen, dass auch sie das notwendige Wissen haben müsste, um mir weiterzuhelfen.
Mitnehmen: Personalausweis und Mutterpaß aus dem der
Entbindungstermin hervorgeht.
Haben sie dort beides ja schon gesehen…
Als Ergebnis des Gespräches sollte herauskommen, ob Du Antrag
auf Arbeitslosengeld I oder II stellen kannst/mußt. Auch
hinsichtlich Deiner Schwangerschaft müßtest Du wichtige
Informationen erhalten.
Hm, inwiefern kann mir denn dort in Bezug auf die Schwangerschaft was gesagt werden?
Und, den Antrag auf Arbeitslosengeld, habe ich den nicht schon gestellt?
Nochmal zusammengefasst, ich war dort 3 Monate vor Ablauf meines Vertrages, habe ein Formular ausgefüllt mit persönlichen Angaben und Angaben zu meinem beruflichen Werdegang. Diese Daten wurden am Empfang in den Computer aufgenommen, der Personalausweis gesichtet und mir so eine Kundenkarte ausgedruckt. Dieser Dame sagte ich schon, dass ich vermutliche das Beschäftigungsverbot bekomme und dass der Entbindungstermin ca. Ende Oktober sein wird, aber noch nicht definitiv bestimmt ist.
Von dort schickte man mich weiter zu „meiner“ Arbeitsvermittlerin. Diese hat kurz die Daten gesichtet und ich habe auch ihr wiederum das vom Beschäftigungsverbot und dem Entbindungstermin gesagt. Sie meinte, ich solle Ende Mai wiederkommen und mich eben arbeitslos melden (bis dahin sei ich arbeitssuchend, arbeitslos ginge eben nicht vor Ende Mai) und dann auch den Entbindungstermin vorlegen und, falls ausgestellt, das Beschäftungsverbot.
Das habe ich eben heute getan. Eigentlich hätte ich gedacht, dass ich damit alles bei der Agentur für Arbeit getan hätte, was nötig ist?
Irgendwie steh ich ein wenig hilflos da, weil man mich so informationslos wegschickt und eine Stelle es weiterreicht an den nächsten.
Was ich dank Mail einer Userin von hier bisher noch gar nicht bedacht hatte, war, dass ich ja auch weiterhin Krankenkasse und Sozialversicherung bezahlen muss (will ja keine Lücke für die Rente, und ohne Krankenversicherung geht sowieso nix)…
Ich habe das Gefühl, je mehr ich mich informiere, desto komplizierter wird es *seufz*
Ich danke Dir nochmals für Deine Antwort, vielleicht konnte ich mit meinem hoffentlich nicht zu verworrenen Posting noch ein bisschen Klarheit in die Sache bringen 
Liebe Grüsse
Bine 