Beschäftigungsverbot u. arbeitslos - wer zuständig

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, denn sowohl Krankenkasse als auch Arbeitsamt konnten es nicht.

Mein Arbeitsvertrag läuft zum 01.08.05 aus und wird auch nicht verlängert. Ich habe also ab diesem Zeitpunkt keine Arbeit mehr.

Gleichzeitig darf ich aber auch nicht arbeiten, mein Arzt hat mir wegen meiner Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Der Entbindungstermin ist der 29.10.05.

Woher bekomme ich denn nun mein Geld in dem „arbeitsfreien“ Zeitraum?
An wen muss/kann/soll ich mich da wenden?

Dass das Arbeitsamt mir nicht finanziell weiterhilft, ist klar, ich bin ja nicht vermittlungsfähig. Allerdings wurde mir geraten, den Arzt um eine AU für diesen Zeitraum zu bitten.

Die Krankenkasse konnte mir auch nicht weiterhelfen, die meinten, das Arbeitsamt müsste es wissen.

Nun steht mir zwar noch bevor, meinen Arzt wegen der AU zu fragen, aber ich befürchte, dass das so enfach auch nicht klappen kann.

Nun meine Frage, wer ist denn überhaupt zuständig für mich? Falls es ein Amt oder eine Behörde sein sollte, möchte ich noch die Frage anschliessen, wie sich die Höhe des Geldes berechnet (im Fall einer anderen Zuständigkeit bemühe ich das jeweilige Brett dann nochmal).

Ich wäre ja schon dankbar, wenn ich zumindest eine Idee bekäme, wer denn der nächste Ansprechpartner sein könnte.
Ein Link, auf dem ich mehr dazu lesen kann, wäre genauso prima.
Kommt so ein Fall tatsächlich so selten vor, dass da keiner Bescheid weiss? *staun*

Schonmal vielen Dank!

Liebe Grüsse

Bine :smile:

Hallo Loussy,

die Informationen, die Du gibst, geben Anlaß zur Vermutung, dass Du sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Agentur für Arbeit mißverstanden wurdest.

Lösung: Erneut zur Agentur für Arbeit gehen.
Dort angeben, dass Du am 01.08.05 arbeitslos wirst, sofern Du das nicht bereits erledigt hast.
Gleichzeitig (erneut) um ein Gespräch mit dem zuständigen Arbeitsvermittler bitten. (Auf keinen Fall vertrösten lassen: für eilige Anliegen haben die Agenturen einen Tagesdienst (als erste Anlaufstation)). Hier wird zumindest das Anliegen besprochen und, je nach Umfang der erforderlichen Beratung, erhälst Du einen extra Termin bei einem Vermittler.

Mitnehmen: Personalausweis und Mutterpaß aus dem der Entbindungstermin hervorgeht.

Als Ergebnis des Gespräches sollte herauskommen, ob Du Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II stellen kannst/mußt. Auch hinsichtlich Deiner Schwangerschaft müßtest Du wichtige Informationen erhalten.

Viel Erfolg.
Heiner Gierling

Hallo Heiner!

Danke erstmal für Deine Antwort!

die Informationen, die Du gibst, geben Anlaß zur Vermutung,
dass Du sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Agentur
für Arbeit mißverstanden wurdest.

Inwiefern falsch verstanden?

Also, die Info, die ich bei der Krankenkasse gegeben habe (war nur ein kurzes Telefonat), waren:

  • individuelles Beschäftigungsverbot
  • Arbeitsvertragsende 01.08.2005
  • woher bekomme ich mein Geld ab dann?

Die Info beim Arbeitsamt war:

  • individuelles Beschäftigungsverbot (inklusive Vorlage des Attestes vom Arzt)
  • Arbeitsvertragsende 01.08.2005
  • habe gesagt, dass ich aufgrund des vorherigen Gespräches mit der Arbeitsvermittlerin da bin, die mir sagte, ich soll Ende Mai wiederkommen (war das erste und letzte Mal zum arbeitssuchend melden Ende April dort, da war das Beschäftigungsverbot schon zur Sprache, aber vom Arzt noch nicht ausgesprochen, und der Entbindungstermin stand noch nicht im Mutterpass) und mich arbeitslos melden
  • gleichzeitig habe ich noch das Schreiben abgegeben, mit dem ich aufgefordert wurde, meine Rentenversicherungsnummer anzugeben
  • und eben wieder die Frage, woher bekomme ich ab Ende Arbeitsvertrag bis zur Geburt mein Geld

Lösung: Erneut zur Agentur für Arbeit gehen.
Dort angeben, dass Du am 01.08.05 arbeitslos wirst, sofern Du
das nicht bereits erledigt hast.

Doch, das weiss man dort, denn das war überhaupt erst der Grund, weswegen ich dort war.

Hier wird zumindest das Anliegen
besprochen und, je nach Umfang der erforderlichen Beratung,
erhälst Du einen extra Termin bei einem Vermittler.

Welches Anliegen genau?
Diesmal bin ich überhaupt nur bis zur Dame am Empfang gekommen (die dann den zuständigen Vermittlern Bescheid gibt, dass jemand da ist und auf ein Gespräch wartet), deswegen war ich davon ausgegangen, dass auch sie das notwendige Wissen haben müsste, um mir weiterzuhelfen.

Mitnehmen: Personalausweis und Mutterpaß aus dem der
Entbindungstermin hervorgeht.

Haben sie dort beides ja schon gesehen…

Als Ergebnis des Gespräches sollte herauskommen, ob Du Antrag
auf Arbeitslosengeld I oder II stellen kannst/mußt. Auch
hinsichtlich Deiner Schwangerschaft müßtest Du wichtige
Informationen erhalten.

Hm, inwiefern kann mir denn dort in Bezug auf die Schwangerschaft was gesagt werden?
Und, den Antrag auf Arbeitslosengeld, habe ich den nicht schon gestellt?

Nochmal zusammengefasst, ich war dort 3 Monate vor Ablauf meines Vertrages, habe ein Formular ausgefüllt mit persönlichen Angaben und Angaben zu meinem beruflichen Werdegang. Diese Daten wurden am Empfang in den Computer aufgenommen, der Personalausweis gesichtet und mir so eine Kundenkarte ausgedruckt. Dieser Dame sagte ich schon, dass ich vermutliche das Beschäftigungsverbot bekomme und dass der Entbindungstermin ca. Ende Oktober sein wird, aber noch nicht definitiv bestimmt ist.
Von dort schickte man mich weiter zu „meiner“ Arbeitsvermittlerin. Diese hat kurz die Daten gesichtet und ich habe auch ihr wiederum das vom Beschäftigungsverbot und dem Entbindungstermin gesagt. Sie meinte, ich solle Ende Mai wiederkommen und mich eben arbeitslos melden (bis dahin sei ich arbeitssuchend, arbeitslos ginge eben nicht vor Ende Mai) und dann auch den Entbindungstermin vorlegen und, falls ausgestellt, das Beschäftungsverbot.
Das habe ich eben heute getan. Eigentlich hätte ich gedacht, dass ich damit alles bei der Agentur für Arbeit getan hätte, was nötig ist?

Irgendwie steh ich ein wenig hilflos da, weil man mich so informationslos wegschickt und eine Stelle es weiterreicht an den nächsten.
Was ich dank Mail einer Userin von hier bisher noch gar nicht bedacht hatte, war, dass ich ja auch weiterhin Krankenkasse und Sozialversicherung bezahlen muss (will ja keine Lücke für die Rente, und ohne Krankenversicherung geht sowieso nix)…
Ich habe das Gefühl, je mehr ich mich informiere, desto komplizierter wird es *seufz*

Ich danke Dir nochmals für Deine Antwort, vielleicht konnte ich mit meinem hoffentlich nicht zu verworrenen Posting noch ein bisschen Klarheit in die Sache bringen :smile:

Liebe Grüsse
Bine :smile:

Hallo Bine,

schau Dir mal die folgende Info an: vielleicht wird Dir hier geholfen:

http://www.profamilia.de/outputdb/32Nordrhein-Westfa…

MfG
Heiner Gierling