Beschäftigungsverbot und Urlaub

Hallo,

habe von meinem FA ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich mit giftigen Dämpfen arbeite und lange stehen muss.Ich bin nun in der 27 Schwangerschaftswoche. Jetzt habe ich 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot Urlaub gebucht und fühl mich auch noch so fit das ich in Urlaub fahren kann.
Meine Frage daher: Kann ich trotz Beschäftigungsverbot in Urlaub fahren und bekomm ich von meinem Frauenarzt eine Bescheinigung der Flugtauglichkeit ausgestellt trotz Beschäftigungsverbot?

lg an alle

Hallo

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Das einfachste wäre ein Anruf oder Besuch beim Frauenarzt. Was die Flugtauglichkeit angeht, da kann man im Normalfall noch im 6-7 Monat fliegen. Da gibt es aber auch eigene Regeln, die von Fluglinie zu Fluglinie abweichen können.
Daher würde ich zuerst grünes Licht beim Arzt einholen, dann bei der Fluglinie nachlesen, ob ein Flug noch von deren Seite aus möglich ist.

Alles Gute!

Sorry damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo,
damit kenne ich mich leider gar nicht aus. Dein FA müsste dir die Bescheinigung ohne Probleme ausstellen – ich hoffe, in puncto Arbeitsverbot kann dir hier jemand anderes raten.
LG und eine gute Rest-Schwangerschaft wünscht dir Pamelie

Hallo,
warum nicht… ein Flug ist doch was anderes als giftige Dämpfe. Allerdings kenne ich Ihre gesundheitliche Situation nicht gut genug um beurteilen zu können, ob der Flug für Sie geeignet ist. Das weiß dann aber der Arzt. Gute Reise, SAM

Hallo, leider weiss ich zu diesem Thema nichts.
Alles Gute.

Hallo,
das kann ich Dir leider nicht beantworten.

Gruß

Hallo Jojodiekleene,

das Beschäftigungsverbot ist ja keine Krankmeldung!
Natürlich kannst du in deinen wohlverdienten Urlaub fliegen. Solange dich die Fluggesellschaft mitnimmt.
Die Bestimmungen für Schwangere variieren je Fluggesellschaft. Also frühzeitig abklären!

Viel Spaß und alles Gute

Gruß Lore

Ja natürlich. Sie haben Beschäftigungsverbot, keine Krankschreibung. Alles Gute.

Hallo,

habe von meinem FA ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich
mit giftigen Dämpfen arbeite und lange stehen muss.Ich bin nun
in der 27 Schwangerschaftswoche. Jetzt habe ich 3 Monate vor
dem Beschäftigungsverbot Urlaub gebucht und fühl mich auch
noch so fit das ich in Urlaub fahren kann.
Meine Frage daher: Kann ich trotz Beschäftigungsverbot in
Urlaub fahren und bekomm ich von meinem Frauenarzt eine
Bescheinigung der Flugtauglichkeit ausgestellt trotz
Beschäftigungsverbot?

lg an alle

Hallo!
Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung, im Grunde genommen kannst Du in Urlaub fliegen. Auch das fliegen ist kein Problem, bis zur 38. Woche nehmen die Fluggesellschaften einen auch ohne Probleme mit ( Manche auch nur bis zur 36. Woche). Ich würde mir jedoch bei Deiner Hebamme oder Deinem Arzt bescheinigen lassen, dass das Beschäftigungsverbot nicht aufgrund von gesundheitlichen Problemen verhängt wurde, sondern aufgrund deiner Arbeitsbedingungen. Das ist in der Regel kein Problem. Falls Du noch keine Hebamme hast, so würde mich allerdings jetzt darum kümmern, damit sie nicht schon ausgebucht ist.
Alles Gute.

Kenne mich da nicht 100% aus aber ich kann folgenes sagen:

Du hast ein BEschäftigungsverbot das du mit giftigen Substanzen arbeitest. Wenn dein Arbeitgeber dir keinen sicheren Arbeitsplatz anbietet darfst du lso bezahlt zuhause bleiben.Würrde also nicht was gegen einen Urlaub spricht!? Frag aber lieber mal die FA was Sie zu einem Flug sagt! Ich bin im 5 Monat (auch im Beschäftigungsverbot) Geflogen und keiner hat was gesagt. Aber schau genau ob vor Ort deutschsprachige Ärzte vorhanden sind!

Nicht Dein FA, sondern Dein Arbeitgeber muß Dir das BV aussprechen, da er verpflichtet ist , Deinen Arbeitsplatz nach §4 MuschG zu gestalten. Kann er das nicht, ist er verpflichtet ein BV auszusprechen.

Ein FA kann das nur, wenn Leib oder Leben des Kindes aufgrund der Schwangerschaft (z.B. durch immer wiederkehrende Blutungen) in Gefahr sind. Daher verstehe ich nicht, warum Du ein BV durch den FA erhalten hast.

Und ja, bei einer Freistellung darfst Du alles, nur nicht arbeiten.
Ansonsteb frag Deinen FA.

LG Silke

Damit kenne ich mich nicht aus.