Hallo!
Meine Schwester hat letztes Jahr im Oktober 2010 ein BV vom Arzt erhalten. Sie ist nicht bettlägerig oder so und hat auch vom Arzt eine Bescheinigung erhalten, dass sie fliegen darf. Nun ist sie 3 Wochen später in den Urlaub geflogen obwohl sie keinen Resturlaub mehr hatte. Ein Kollege von ihr hatte es der Chefin erzählt und die hat daraufhin ihr diese Zeit als unbezahlten Urlaub angerechnet und sie bekam dies nicht bezahlt. Ist das rechtens?? Und wenn nicht, was kann sie da tun??
Danke für eure Hilfe!!!
Da möchte ich nicht drauf antworten.
Soviel ich weiss, gibt es kein Urlaubsanspruch bei BV, bin mir aber nicht sicher
Hallo Engel10,
ich weiß im Moment nicht, was eine BV ist.
Dennoch ist klar im Bundesurlaubsgesetz aber wahrscheinlich auch im Arbeitsvertrag Ihrer Schwester geregelt, dass Urlaub grundsätzlich vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Ihre Schwester kann natürlich nur dann Urlaub beantragen und bekommen wenn Sie auch Urlaub hat. So wie Sie berichten hatte Sie keinen Urlaub mehr. Ich arbeite in der Stahlindustrie (90% in der Gewerkschaft organisiert). Wäre ich ohne Genehmigung des Arbeitsgeber und ohne das ich noch Urlaub hätte in Urlaub geflogen, wäre ich fristlos gekündigt worden. Ihre Schwester hat somit noch Glück gehabt, sie wurde nicht gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich
Hallo,
also meines Erachtens hat deine Schwester einen äußerst grosszügigen Arbeitgeber.
Vom Arzt ein BV ? was soll das sein? eine Krankmeldung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Dann muss Sie diese Zeit zur Genesung nutzen.
Ja Ja ich weiß …Urlaub ist doch Genesung.
Das kann wohl sein,aber das Reisen dient nicht dringend der Genesung.
Meines Erachtens wäre hier locker eine fristgerechte Kündigung drin gewesen,jdf. aber eine Abmahnung.
Und das mit dem unbezahlten Uraub ist echt okay.
Hallo,
ich kann leider keinen Rat geben, da ich Experte für Münzen bin.
MfG
Wenn ich Deinen Hinweis durchlese, dann war Deine Schwester krank.Nach Ihrer Krankheit ist sie vom Arzt gesundgeschrieben worden. Wenn Sie in den Urlaub für 3 Wochen fliegt, und keinen Resturlaub mehr hat, dann brauchen diese 3 Wochen auch nicht bezahlt werden.
Wenn Deine Schwester aber bei Ihren Arbeitgeber schon länger beschäftigt ist, dann hat sie Anspruch auf neuen Urlaub, wenn in dem Kalenderjahr noch kein neuer Urlaub genommen worden ist. Daxs Kalenderjahr ist ausschlaggebend, wenn im Kalenderjahr sämtlicher Urlaub genomen worden ist, dann kann man nciht schon Urlaub für das darauafolgende Kalenderjahr nehmen.
Bernward
ich bin zwar, wie hier immer fälschlicher weise angenommen wird,kein experte auf dem gebiet,aber ich glaube wenn sie keinen urlaub mehr hatte,darf sie nicht einfach in urlaub gehn,aber wie gesagt,ich bin darin nicht firm.
Hallo,
Generell ist der Arbeitnehmer verpflichtet alles zur seiner Wiederherstellung seiner Arbeitskraft zu tun.
Eine Bescheinigung der Flugtauglichkeit ist kein Freibrief eine Flugreise im Krankheitsfalle zu unternehmen.
Auch muss die Krankenkasse Ihre Zustimmung da zu geben.
Der Arbeitgeber hätte hier auch die Möglichkeit einer Abmahnung oder einer Kündigung gehabt.
Diese Aktion kann Ihr auch als unerlaubtes fernbleiben vom Arbeitsplatz ausgelegt werden.
Ihr solltet aber in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung hinzuziehen.
viel Glück
Peter
Hallo,
hmhm schwierig, bin ich auch nicht sicher.
Aber nach meinem Rechtsverständnis darf man auch bei einem Beschäftigungsverbot nicht in den Urlaub fahren.
Bitte einen Rechtsanwalt konsultieren.
Viel Erfolg
Es scheint dass die Chefin keine Ahnung von der Sache hat. Die Beschäftigungsverbot bezieht sich auf den Arbeitsplatz nur dort sonst nicht.
Und sie hätte bei der Antrag das komplettes Geld von der Krankenkasse erhalten als U2, daher was hat sie gemacht ist unsinnig.
Sie müssen bei der Gewerkschaft anfragen und notfalls sie verklagen.
Das sie in Urlaub gefolgen war war leider nicht eine gute Idee.
Gruß
Marinel
Hallo!
Also erstmal: Egal, wie die rechtliche Lage auch aussieht, besonders clever war es nicht, von Deiner Schwester, in den Urlaub zu fliegen! Um es mal ganz klar zu sagen: Deine Schwester darf nicht arbeiten, weil sie schwanger ist. Der Arbeitgeber muss sie aber weiter bezahlen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Natürlich muss sich Deine Schwester dem AG zur Verfügung halten. Ihre gesundheitliche Lage könnte sich ja morgen oder übermorgen wieder bessern. Während sie dann auf Lanzarote (oder wo-auch-immer) weilt. Urlaub auf Kosten des Arbeitgebers – ZUSÄTZLICH ZUM „regulären“ URLAUB – geht gar nicht!
Frag bitte einen Anwalt!
Ich kann den Sachverhalt leider nicht abschliessend beurteilen. Es geht hier m.E. nicht um Urlaub sondern um die Frage, ob man sich zu Hause aufhalten muss.
Die kann aber nicht relevant sein, da man sich nicht wie ein Arbeitssuchernder zur Arbeitsleistung bereit halten muss, sondern gar nicht beschaeftigt werden darf.
Handelt es sich auch um ein absolutes oder nur teilweises Beschaeftigungsverbot? Wenn es absolut ist, dann sieht es natuerlich schon seltsam aus, Marke: Alles möglich, ausser Arbeit". Da hat unter Umstaenden der AG angesetzt. Aber wahrscheinlich zu Unrecht.
Im Falle von Zweifeln an der Richtigkeit des BV haette der AG eine erneute Untersuchung veranlassen muessen.
Wie begruendet denn der Arbeitgeber seine Handlung?
Meiner Meinung nach hat die schwester einen Fehler gemacht, sie hätte dieAbesenheit im betrieb ansagen müssen. ich wage zu bezweifeln dass der Lohnabzug rechtens ist, sie müsste den Betrag dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend machen, eine Frist setzen danach müsste sie klagen beim arbeitsgerich. Vorher evtl. noch mal Rat beim Betriebsrat oder Gewerkschaft suchen.
Hallo,
auf jeden Fall wäre es sinnvoll gewesen, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu sprechen, damit solche Missverständnisse nicht entstehen.
Ein Beschäftigungsverbot verbietet nicht, dass man sich an einem anderen Ort aufhält. Das ist bei Krankheit genauso. Man muss nur dafür Sorge tragen, dass die Aufenthalt nicht dazu beiträgt, das Beschäftigungsverbot bzw. die Krankheit zu verschlimmern oder zu verlängern.
Das am besten wirklich mal mit einem Rechtsanwalt abklären, da mir die genaueren Umstände des Falls nicht bekannt sind. Und mit der Chefin an einen Tisch setzen und das Problem aus der Welt schaffen.
Hallo,
leider war ich längere Zeit krank und konnte somit nicht antworten.
Sollte die Frage noch aktuell sein, bitte ich um erneute Anfrage.
Gruß,
Kaktus*1