beschäftigungsverbot und urlaubsanspruch

hallo zusammen,

fiktive folgende konstellation:
eine MA wäre wg. psychischer überlastung während der schwangerschaft bereits einige wochen krankgeschrieben. nun hätte sie nach der letzten AU noch 2 wochen zu arbeiten, dann 3 wochen resturlaub und dann ginge es nahtlos in den mutterschutz und dann ein elternjahr über.

wie würde sich das BV auf den resturlaub auswirken? der AG hätte gemeint, dass dieser nicht ausbezahlt werden würde und auf jeden fall vor dem BV genommen werden sollte. ginge so etwas? oder müsste ein BV bis zum mutterschutzbeginn datiert sein?
oder dürfte der resturlaub mitgenommen und direkt nach beendigung des elternjahres (zur eingewöhnung in der kita) genommen werden? würde der anspruch in so einem fall irgendwie gekürzt werden? oder blieben die 3 wochen voll erhalten, auch wenn die AN nach der rückkehr in den beruf keine 100 % sondern nur noch 75 % arbeiten würde?
gäbe es auswirkungen auf das elterngeld?

vielen dank und liebe grüße,

sonja

Hallo

Ein Beschäftigungsverbot hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsanspruchs. Natürlich kann ein Beschäftigungsverbot auch bis zum Beginn der Mutterschutzfrist erteilt werden. Der Urlaub muß nicht vorher verbraucht werden. Der Jahresanspruch wird um jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt. Sofern er nicht vorher genommen werden kann, kann der Erholungsurlaub auch nach der Elternzeit noch genommen werden ( http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html ). Wenn sich die Menge der Arbeitstage / Woche reduziert, reduziert sich dann auch der „mitgenommene“ Urlaubsanspruch, falls er in Arbeitstagen bemessen ist. Bei einem Anspruch in XX Werktagen bleibt der Urlaub gleich. Aber das ist letztendlich nur eine Rechnung, die im Endeffekt nichts ändert: 3 Wochen bleiben dabei immer 3 Wochen…

Gruß,
LeoLo