Hallo, ich habe eine Frage. Bin in der 6ssw und werde in das Beschäftigungsverbot gehen müssen. Ab August besteht ein neuer Arbeitsvertrag von derzeitig 75% auf 100%. Momentan sind Ferien so dass das BV erst ab August gelten würde, also dann wenn ich 100% bekommen würde. Bin im öffentlichen Dienst angestellt. Nun die Frage wie berechnet sich dann das „Gehalt“ im BV? Bekomme ich dann 100% oder 75%?
Maßgebend ist immer das Vertragliche, also der AV. Wenn dieser ab August geändert ist, dann gelten die Absprachen dort.
Hallo, lieben Dank für die Antwort.
Liebe Grüße
???
Sorry, aber da hab ich keine Ahnung!
Ich denke mal dass Sie in einer Schule arbeiten?!
Wieso Beschäftigungsverbot?
Ansonsten ist das wohl eine Frage des Arbeitsvertrags?!
Ich gehe davon aus das die Berechnung des BV vom Durchschnittsgehalt der letzten Monate berechnet wird.
Genaueres kann ich dazu nicht sagen, da das über die Berufsgenossenschaft läuft. Vielleicht dort mal nachfragen.
Hallo Guten Morgen,
nach meiner Rechtsauffassung gilt auch während dem Beschäftigungsverbot die Grundlage im Arbeitsvertrag und wenn hier bereits vereinbart war, dass es 100 % sein werden, so gilt das auch während des Beschäftigungsverbotes. Es ist übrigens wichtig, das Beschäftigungsverbot unabhängig von den Ferien bereits jetzt auszusprechen. Erstens bekommt der Arbeitgeber hier seine Auslagen für das Gehalt wieder, zweitens macht sich das dann nicht auf Urlaubsansprüche bemerkbar bzw. diese bleiben weiter bestehen. Nur so ein Tipp am Rande…
Aber möglicherweise wird der Arbeitgeber hier eine andere Rechtsauffassung haben, dann empfehle ich tatsächlich einen Fachanwalt, denn wenn hier jetzt etwas nicht korrekt läuft, hat das auch für ihre Zukunft nach der Elternzeit erhebliche Auswirkungen.
Freundliche Grüße
A.Walther
Lieben Dank für die Antwort
Vielen Dank für den Tip und Ihre Antwort
Liebe Grüße