Beschäftigungsverbot, Versetzung bei

… Schwangerschaft ?
HAllo,
ich bin als Sozialarbeiterin in einer Wohngruppe für Jugendliche im 24Std-Dienst beschäftigt. Hier leben Jugendliche(15-19 Jahre alt), die eine extrem bewegte Vergangenheit hinter sich haben, auch mit Alkohol- und Drogenerfahrungen, die z.t. sehr aggressiv sind.Die Sauberkeit/Hygiene läßt zu wünschen übrig. Letztens gab es noch das Pfeiffersche Drüsenfieber in der Gruppe. Ich bin mir relativ sicher, dass ein Beschäftigungsverbot möglich wäre. Allerdings befürchte ich, dass ich dann ggf. firmenintern anders eingesetzt werde und ich somit andere Arbeitszeiten hätte und meinen Sohn nicht betreut kriegen würde. Kann ich versetzt werden? Mein Arbeitsvertrag besagt eigentlich, dass ich in der Wohngruppe arbeite. Aber Firmenintern werden ständig Leute hin- und hergerückt, egal was im Vertrag steht.
Grüße!!!

hallo,
ja, das risiko schwingt mit.
wobei du eine solche beschäftigung wie derzeit nicht ausüben darfst…das ist grob fahrlässig von deinem arbeitgeber
ich würde mich an den betriebsrat und deinen arzt wenden…du musst in jedem fall ein beschäftigungsverbot bekommen.
wenn du zum beispiel das pfeiffersche drüsenfieber bekommst, wird das ganz sicher auswirkungen auf deine schwangerschaft haben…und ganz sicher keine positiven.
hier gilt es zu handeln…versetzung hin, versetzung her…du musst für dich entscheiden, was dir wichtig ist.
außerdem darf dich dein arbeitgeber nach 20 uhr überhaupt nicht mehr beschäftigen…hier gilt nur aufgrund deiner schwangerschaft schon ein beschäftigungsverbot, dass du beim gewerbeaufsichtsamt anzeigen könntest und dein arbeitgeber hätte mächtig ärger am hals.

hier wird gegen grundsätzliche arbeitnehmerschutzrechte verstoßen…und nur du kannst es heilen, indem du handelst…und das solltest du möglichst schnell tun, bevor das ungeborene massiven schaden nimmt…und du damit auch.

gruß und alles gute,m
nils

Hi, Vielen Dank schon mal!
Also, ich weiß erst seit vorgestern, dass ich schwanger bin und habe bzw. konnte meinen Arbeitgeber noch gar nicht informieren! Er hat also noch gar nichts falsch gemacht. Ich mach mir halt meine Gedanken, denn eine Versetzung wär echt mehr als kompliziert, da ich meinen 2 jährigen Sohn nicht mal eben täglich betreut bekomme.Wer kann das schon von heute auf morgen?
Geht das denn, dass ich z.b. einfach an einer Schule eingesetzt werde, obwohl mein Arbeitsvertrag für die Wohngruppe ist?
Danke nochmal und LG

Hallo briddel,

Ich bin mir auch sicher, dass du da auf alle Fälle ein beschäftigungsverbot bekommst! In diesem Fall ist es egal wo dein Arbeitgeber dich einsetzen will! Mit einem bv bist du von jeder arbeitspflicht befreit!
Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir alles gute!

Lg pia

hallo nochmals,

sorry, da bin ich echt überfragt…weil arbeitsrechtlich kenne ich mich da zu wenig aus.

gruß,
nils

Danke für die Antwort! Ich hab natürlich mal gegoogelt und da hab ich verstanden, dass man doch woanders eingesetzt werden kann. Naja, mal gucken.
Aber Danke für die Antwort!!!
LG

So, mein Arbeitgeber ist informiert, hat aber überhaupt keine Ahnung,weil die Wohngruppe neu ist und ich die erste Schwangere bin. Und meine Frauenärztin meinte, dass mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot erteilen müßte. Na toll, irgendwie weiß ich nu gar nicht was ich machen soll.
LG, Britta

Hallo briddel,

Ich bin mir auch sicher, dass du da auf alle Fälle ein
beschäftigungsverbot bekommst! In diesem Fall ist es egal wo
dein Arbeitgeber dich einsetzen will! Mit einem bv bist du von
jeder arbeitspflicht befreit!

Hallo nochmal,
ich habe meinen Arbeitgeber nun informiert. Der hat aber keine Ahnung, weil die Wohngruppe noch recht neu ist und ich die erste Schwangere bin. Und meine Frauenärztin meinte, dass mir mein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot geben müßte. Toll, nu weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll:frowning:
Grüße, briddel

Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir alles gute!

Lg pia

Hallo briddel,

das Beschäftigungsverbot muss dir nicht der Arbeitgeber ausstellen, sondern deine Frauenärztin. Geh nochmal hin und bitte Sie um das Beschäftigungsverbot, was ja in deinem Fall absolut gerechtfertigt ist.

Alles gute und Liebe Grüße
Pia

Ich bin mir auch sicher, dass du da auf alle Fälle ein
beschäftigungsverbot bekommst! In diesem Fall ist es egal wo
dein Arbeitgeber dich einsetzen will! Mit einem bv bist du von
jeder arbeitspflicht befreit!

Hallo nochmal,

ich habe meinen Arbeitgeber nun informiert. Der hat aber
keine Ahnung, weil die Wohngruppe noch recht neu ist und ich
die erste Schwangere bin. Und meine Frauenärztin meinte, dass
mir mein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot geben müßte.
Toll, nu weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll:frowning:

Grüße, briddel

Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir alles gute!

Lg pia

dann weise ihn darauf ihn und warte ab.wenn es nicht reagiert gehst Du zum Gewerbeaufsichtsamt.Gruß,Nils