Beschäftigungsverbot vertr. Fahrtkostenerstattung?

Hallo an alle hier im Forum,

folgendes Beispiel

eine Arbeitnehmerin wechselte innerhalb des Betriebes an eine andere Betriebsstätte ( 10km) weiter. Für den Wechsel erhält sie 10% mehr Gehalt und einen festen Fahrkostenzuschuß.

Nun ist die Arbeitnehmerin schwanger geworden und hat ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Die Erhöhung sowie den Fahrtkostenzuschuß hat sie schon länger als 13 Wochen bzw. länger als 3 Monate vor der Schwangerschaft bezogen.

Nun hat der Arbeitgeber auf einmal die Zahlung des Fahrtkostenzuschusses eingestellt.

Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen durch das Beschäftigungsverbot doch keine Nachteile enstehen?

Ist das rechtens ?

Hallo,

wieso Nachteil? Sie hat doch keine Fahrtkosten im Falle des Beschäftigungsverbots.

Nach § 14 MuSchG bekommt sie nicht auf den Zahlbetrag aufgestockt, sondern auf das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche „Arbeitsentgelt“. Das ist hier kein Arbeitsentgelt. Ich gehe davon aus, dass eien Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt, so dass dieser auch nicht das Brutto erhöht.

VG
EK

Hallo,

es ist ein Nachteil da die Erstattung höher ist als die tatsächlichen Kosten !

Hat sie keinen Anspruch auf Weiterzahlung der KM Pauschale?

Das wurde damals bei dem Wechsel zusätzlich zur Gehaltserhöhung vereinbart.

Gruß

Hallo

es ist ein Nachteil da die Erstattung höher ist als die
tatsächlichen Kosten !

Hat sie keinen Anspruch auf Weiterzahlung der KM Pauschale?

Das wurde damals bei dem Wechsel zusätzlich zur
Gehaltserhöhung vereinbart.

Wie ist die KM-Pauschale denn vertraglich genau fixiert?
Wo und wie taucht sie in der Abrechnung auf?

Davon ab ein persönlicher Einwand von mir. Ich persönlich finde, daß dies ein gutes Beispiel dafür ist, warum wir in Deutschland immer mehr Gesetze und Paragrpahen verhackstückeln müssen und der Gesetzesdschungel immer dichter wird. Da schafft der Gesetzesgeber einen Paragraphen, der die Gleichberechtigung einer Personengruppe sichern soll. Und schon überlegen einige aus dieser Gruppe, wie sie aus der Gleichberechtigung eine Übervorteilung schaffen können.

Es ist doch nett und ok, wenn ein AG beim Wechsel des Arbeitsortes den Fahrtkosten-Mehraufwand mehr als abfedert. Den wenigsten AN ist dies gegönnt. Jetzt, wo keine Kosten anfallen, daraus Kapital zu schlagen, halte ich persönlich für ein Foulspiel.

Ob die Erstattung tatsächlich höher ist, als die Kosten ist übrigens schwer zu sagen - zumindest bei Nutzung des Pkw, denn mit einem höheren KM-Aufwand geht ja auch ein höherer Verschleiß / Reparaturbedarf einher, so daß man nicht einfach die Rechnung mit den Benzinpreisen aufmachen kann.

Gruß,
LeoLo

6 Like

Hallo,

das klingt dann nicht mehr nach Aufwendungsersatz sondern einer Gehaltserhöhung. Was steht in der Vereinbarung und wie wird die Zahlung sozialversicherungs- und steuerrechtlich behandelt?

VG
EK