Hallo …
… ich habe folgendes anliegen:
Frau x ist in der 8. Woche schwanger, arbeitet in einem Wohnheim für psychisch Kranke und hat den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Dieser erwartet nun ein Beschäftigungsverbot durch den behandelnden Frauenarzt oder wird es laut Aussage der Geschäftsführung selbst aussprechen. Die dafür im Mutterschutzgesetz gestellten Bedingungen werden jedoch nicht erfüllt, zudem handelt es sich um ein recht großes Unternehmen in dem eine Versetzung nicht unmöglich wäre. Dem Arbeitgeber geht es nach eigener Aussage jedoch um eine Neubesetzung der Stelle, welche nur mit einem Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmerin machbar wäre. Ist das so rechtens? Kann der Arbeitgeber dieses Beschäftigungsverbot aussprechen, obwohl die Frau doch nur schwanger und nicht krank ist?
Und wie verhält sie sich am cleversten?
Lieben Dank im vorraus für Eure Antworten … Kate