Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich aktuell noch in meiner 12 Monate andauernden Elternzeit und bin wieder schwanger. Grundsätzlich würde ich im April wieder anfangen zu arbeiten, aber mein Arzt hat mich vorgewarnt, dass er aufgrund der Komplikationen mit Frühgeburt meiner letzten Schwangerschaft zu einem frühen Beschäftigungsverbot raten würde.
Wenn er mir das erteilt, solange ich noch nicht zurück im Beruf bin, wer bezahlt mir dann mein monatliches Gehalt? Anhand welcher Zahlen würde das berechnet werden?
Ich bekomme nur bis zum 20. März Elterngeld und mein Arbeitgeber kann ja nicht in die Pflicht genommen werden, da ich dort ja erst zum 1. April wieder anfangen würde.

Viele Grüße,
Nadine

hallo Nadine, bezüglich der Lohnfortzahlung kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben.

Beste Grüße und alles Gute für Dich
Bernd

Wenn ab 1.4. (nach Ende der Elternzeit) ein Beschäftigungsverbot erteilt wird, dann zahlt der AG das Gehalt wie vor der letzten Schwangerschaft, es sei denn, es gibt eine Teilzeitvereinbarung.
Er erhält es von der KK erstattet.

In der Elternzeit ohen Teilzeitarbeit gibt es kein Gehalt beim Beschäftigungsverbot, da ja gar keine Beschäftigung besteht!