Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich aktuell noch in meiner 12 Monate andauernden Elternzeit und bin wieder schwanger. Grundsätzlich würde ich im April wieder anfangen zu arbeiten, aber mein Arzt hat mich vorgewarnt, dass er aufgrund der Komplikationen mit Frühgeburt meiner letzten Schwangerschaft zu einem frühen Beschäftigungsverbot raten würde.
Wenn er mir das erteilt, solange ich noch nicht zurück im Beruf bin, wer bezahlt mir dann mein monatliches Gehalt? Anhand welcher Zahlen würde das berechnet werden?
Ich bekomme nur bis zum 20. März Elterngeld und mein Arbeitgeber kann ja nicht in die Pflicht genommen werden, da ich dort ja erst zum 1. April wieder anfangen würde.
Viele Grüße,
Nadine