was muss eine Angestellte tun, um für sich ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft zu erwirken? Wie sollte sie vorgehen?
Die Angestellte ist im vierten Monat schwanger und musste aufgrund von Stellenstreichung die Arbeit eines ausgeschiedenen Kollegen mit übernehmen, was eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 70 Stunden zur Folge hat. Da sie nach zwei Fehlgeburten und wegen der psychichen Dauerbelastung („ich schaff das alles nicht“) Angst um ihr Baby hat, geht sie wiederholt zum Vorgesetzten und bittet um Entlastung. Dieser sagt: „Wenn Menschen behaupten, sie seien überlastet, kann man immer nochmal 30 % mehr aus ihnen rausholen.“
Der behandelnde Gynäkologe kennt zwar die Situation und stellt permanent steigenden Blutdruck fest, sagt aber nur: „Versuchen Sie sich bitte zu entspannen und legen Sie unbedingt Ruhepausen ein!“
Was würdet Ihr empfehlen? An wen kann man sich in so einem Fall wenden?
durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 70 Stunden zur Folge
hat.
Oha, schau mal in §8 des Mutterschutzgesetzes zum Thema
„Mehrarbeit“.
Hallo Marion,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Hmm ja, die Rechtsgrundlage gibt’s. Aber wie setzt die Angestellte diese durch? Der Vorgesetzte sagt: „Es zwingt Sie ja keiner, bis in die Nacht zu arbeiten. Sie müssen sich die Zeit besser einteilen, dann können Sie früher nach Hause gehen.“
durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 70 Stunden zur Folge
hat.
Oha, schau mal in §8 des Mutterschutzgesetzes zum Thema
„Mehrarbeit“.
Hallo Marion,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Hmm ja, die
Rechtsgrundlage gibt’s. Aber wie setzt die Angestellte diese
durch? Der Vorgesetzte sagt: „Es zwingt Sie ja keiner, bis in
die Nacht zu arbeiten. Sie müssen sich die Zeit besser
einteilen, dann können Sie früher nach Hause gehen.“
dann bleibt das Zeug eben LIEGEN!
hat der Vorgesetzte einen Vorgesetzten?
Gibt es einen Betriebsrat?