Beschäftigungsverbot-was zählt zur Lohnfortzahlung

Hallo,

ich arbeite als Krankenschwester in der Heimbeatmung. Ich plane in naher Zukunft ein Kind. Da ich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, würde ich gern wissen wollen, was ich für Ansprüche bei der Lohnfortzahlung habe?

Wird der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate genommen - inklusive aller Zuschläge(Wochenende,Nacht und Feiertag)? Oder werden Feiertage ausgegrenzt, da sie nicht monatlich anfallen?

Vielen Dank
Conny

Hallo Conny,

leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus.

Gruß Arbeitsrecht

Es wird den Durchschnitt von den letzten 3 Monaten inkl. Zulagen (das hat mit dem Feiertage nicht zu tun)sondern mir was hast tatsächlich verdient.

GHruß
Marinel

Hallo,
hierzu kann ich leider keine Angaben machen, ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen

Gruß
tim27

Hallo Conny,
leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kenne mich im Gesundheitswesen nicht aus.
Vielleicht können Sie sich bei einer Gewerkschaft erkundigen oder das Arbeitsamt kann Ihnen weiterhelfen.
Sorry. Wünsch Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße

Das regelt der §11 des Mutterschutzgesetzes und der spricht vom Durchschnittslohn inklusive der Zuschläge. Und da der Arbeitgeber das erstattet bekommt, hat er eigentlich auch keinen Grund da zu knausern.

alles Gute

Hallo Conny,
Sie haben Anspruch auf das volle durchschnittliche Arbeitsentgelt. Es wird für die Berechnung der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate inkl.aller Leistungen, die sich direkt auf die Arbeit beziehen, zu Grunde gelegt. Also auch z.B. vermögenswirksame Leistungen, Anwesenheitsprämien, Zulagen. Die von Ihnen genannten Zuschläge gehören selbstverständlich dazu.

Viele Grüße
Maria

Hallo,

conny1803

bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ist vom Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz mindestens der Durchschnittverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate weiter zu gewähren.

Dabei wird der Gesamtverdienst während des Berechnungszeitraumes durch die Zahl der in diesem Zeitraum angefallenen Arbeitstage geteilt.

Dieser Betrag pro Arbeitstag ist für die Dauer des Beschäftigungsverbotes für alle Arbeitstage, die wegen dem Beschäftigungsverbot nicht gearbeitet werden darf, zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

bei Beschäftigungsverbot gibt es keine Lohnausfälle.
bei schwangendem Lohn wird ein Schnitt des Netto-Lohnes der letzten drei Monate genommen und an den Arbeitnehmer vergütet. Dieses Geld bekommt der Arbeitgeber zu 100 % von der Krankenkasse auf Antrag zurück.

gruss
gorbes

Hallo,
Ein Beschäftigungsverbot hat gemäß MuSchG zur Folge, dass der Arbeitgeber Mutterschaftslohn zu zahlen hat und zwar mindestens den Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Zum Arbeitsentgelt gehört auch regelmäßig geleistete Mehrarbeit und der Zuschlag für eventuelle Schichtdienste.
Auf dieser Basis Ihres Verdienstes der letzten drei Monate ist die Höhe des Mutterschaftslohnes zu ermitteln.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kühn

Hallo Conny,

es wird der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate genommen, genauer gesagt, der letzten 13 Wochen und dies unter Berücksichtigung aller Zuschläge.

Ihnen und Ihrem zukünftigen Kind für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Leider kann ich erst mit Verspätung antworten.
Ich bin in dieser speziellen Materie überfragt.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Durchschnittseinkommen inkl. aller Zuschläge als Berechnung genommen werden muss.
Ich empfehle Ihnen, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Wenn es keine für Sie gibt, nehmen Sie Kontakt zu Verdi auf.
Mit freundlichen Grüssen
H.-J. brockerhoff