Beschäftigungsverbot

Hallo,

Gibt es prinzipiell die Möglichkeit eines vorübergehenden/befristeten individuellen Beschäftigungsverbotes für das erste Schwangerschaftstrimester bei „Risikoschwangerschaften“?

Konnte nur Informationen finden wonach bis zum Mutterschutz ein BV attestiert wurde, nicht aber für einen zeitlich befristeten für die Phase der grössten Fehlgeburtsgefahr.
ISt das also gar nicht so ausstellbar, dass eine werdende Mutter erst einmal kürzer treten (Stundenkürzung) und bei gutem Verlauf wieder normal arbeiten darf?

Gruss
M.

Hallo

Ein Beschäftigungsverbot kann zeitlich befristet ausgestellt werden. Also: Ja.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Vielen Dank, damit bin ich etwas besser vorbereitet falls das Thema auf den Tisch kommen sollte.

Gruss
M.

Hab da auch noch eine Frage…
Hallo,

Ein Beschäftigungsverbot kann zeitlich befristet ausgestellt
werden.

mir kommt dazu noch eine Frage in den Sinn.

Mal abgesehen von einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot (z.B. bei Zahnarzthelferinnen), ist der AG verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot vorbehaltlos zu akzeptieren?

Aus meiner -nicht wissenden- Sicht kommt es in solchen Fällen, wo es nicht gesetzlich geregelt ist, doch nur auf die Feststellung des Arztes an. Oder ist das dann eher eine „normale“ Arbeitsunfähigkeit?

Greetz
S_E

Hallo

Mal abgesehen von einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot
(z.B. bei Zahnarzthelferinnen), ist der AG verpflichtet, ein
vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot vorbehaltlos zu
akzeptieren?

Ja. das Mutterschutzgesetz ist da eindeutig: „Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“

Aus meiner -nicht wissenden- Sicht kommt es in solchen Fällen,
wo es nicht gesetzlich geregelt ist, doch nur auf die
Feststellung des Arztes an. Oder ist das dann eher eine
„normale“ Arbeitsunfähigkeit?

Kommt drauf an. Kann die Frau überhaupt nicht arbeiten, wird der Arzt sie krankschreiben. Kann sie nur bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben, wird der Arzt das (ähnlich wie ein Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung) entsprechend festhalten (o.g. „ärztliches Zeugnis“).

Der Arbeitgeber hat sich so oder so damit abzfinden. Frauen im gebärfähigen Alter werden nun mal mitunter schwanger, damit muss er rechnen und sich organisatorisch drauf einstellen.

Gruß
smalbop

Hallo,

ich hab dir eine Mail geschrieben. Da ich vor ein paar Wochen vor der gleichen Frage stand, kann ich dir ein bischen was dazu sagen.

Gruß

Samira

Kommt drauf an. Kann die Frau überhaupt nicht arbeiten, wird
der Arzt sie krankschreiben. Kann sie nur bestimmte
Tätigkeiten nicht ausüben, wird der Arzt das (ähnlich wie ein
Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung) entsprechend festhalten (o.g.
„ärztliches Zeugnis“).

Hallo smalbop,

das ist so nicht ganz richtig. Der Arzt wird die Frau krank schreiben, wenn die Krankheit nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Sind die Beschwerden auf die Schwangerschaft zurückzuführen dann kann ein Individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Genauso wie ein Individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, wenn das Leben von Mutter und Kind durch Weiterbeschäftigung gefährdet ist.

Gruß

Samira