mit feststehenden Ferien- bzw. Urlaubszeiten. Ist der Arbeitgeber verpflichtet für Bewerbungsgespräche den Arbeitnehmer freizustellen?
, Hallo,
sorry – das ist eine juristische Frage und daher nicht mein Aufgabengebiet.
Viel Erfolg!
Michael Wolke
Bewerbungstrainer / bewerbungserstellung.de