Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone u. KK

Hilfe, ich bin 28 Jahre alt, und als studentische Hilfskraft beschäftigt und habe seit ca. einem Jahr keine KK mehr. In dieser Zeit war ich mit 17 Std. die Woche zu 8,60€ beschäftigt.
Nach einfacher Rechnung macht das 4*8,60*17=584€ pro Monat, wovon ich aber nur etwa 440€ erhalten habe. Welche abzüge sind das, und wie sieht es mit der KK aus?
Kann es sein, dass der „fehlende“ Teil bereits an die KK überwiesen wurde? Ich habe mir seit einiger Zeit keine Gedanken zu dem Thema gemacht und bekomme jetzt Panik :frowning:
Zur Unterzeichnung des neuen Vertrages benötige ich eine aktuelle Bescheinigung meiner Versicheung, jedoch befürchte ich, dass ich garnicht versichert bin. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo, bist du bereits im 14. Fachsemester oder noch darunter?

Du musst dich auf jeden Fall nachträglich versichern, die Frage ist nur, wieviel du zu zahlen hast.

Interessant wäre auch, wie du vorher versichert warst (privat?) und wie es kam dass du plötzlich keine Krankenversicherung mehr hattest!

Gruß
Granini

Ich befinde mich im 17. Semester und war bislang gesetzlich versichert.
Die studentische Krankenversicherung zu 70€ ist wohl abgelaufen.

Ja leider, die günstige Versicherung kommt für dich leider nicht mehr in Frage.

Komisch ist, dass du so wenig Netto rausbekommst, vlt. bist du also über deinen Job doch krankenversichert, auch wenn das für Studenten eher ungewöhnlich wäre.

Du bekommst aber doch monatlich eine Gehaltsabrechnung wo genau drauf steht warum du nicht dein volles Brutto bekommst. Was steht denn da bezüglich Krankenversicherung? :smile:

Der schlimmste Fall wäre nun, dass du nachträglich ca. 160€ für jeden Monat zahlen müsstest falls du nicht über die Arbeit versichert wärst.

Gruß
Granini

Das wäre im Hinblick auf den Vertrag, den ich zum 1.12. unterschreieben möchte eine Katasthrophe!

Okay, dann schau doch nun mal endlich nach, was in deiner Lohnabrechnung steht dann haben wir Gewissheit! :wink:

OT: Student und KV
Hallo,
braucht man zur Immatrikulation/Verlängerung keine KV-Bescheinigung mehr?
Zu meiner Zeit hätten sie mich ohne wieder nach Hause geschickt und zwangsexmatrikuliert wenn sie nicht fristgerecht vorgelegt worden wäre.

Cu Rene

Hallo René,

nein ich kenne das so nicht und meine Erfahrungen sind recht aktuell! :wink:

Aber wann war denn „zu deiner Zeit“, bis vor einigen Jahren gab es doch gar keine Versicherungspflicht, oder? Wieso sollte die Uni also damals deswegen einen Studenten exmatrikulieren?

Gruß

Hallo,
wenn ein Student eine Tätigkeit aufnimmt, prüft die Kasse(momentan ist das noch so) grundsätzlich den Status des Betreffenden, also liegt trotz der Aufnahme der Tätigkeit
weiterhin das Erscheinungsbild des Studenten vor, dann tritt keine
Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein sondern die studentische Pflichtversicherung besteht weiter fort bzw. es ist nur eine freiwillige Versicherung möglich, ansonsten tritt die
Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,
heißt das, ein Stundent der weniger als 20H arbeitet DARF sich nicht normal krankenversichern als AN? Normalerweise ist es ja andersrum: der Stundent (und sein AG) WOLLEN sich die KV-Beiträge sparen, da der Student ja günstig versichert ist. Aber was, wenn der Student aus der stud. KV rausgeschmissen wird?

Das Brutto-Netto Verhältnis des Fragestellers sieht nämlich nicht wie das eines Studenten aus, der nur RV-Beiträge abführen muss, das wundert mich doch sehr. (Falls Lohnsteuerklasse I vorliegt, davon gehe ich mal aus)

Gruß
Granini

Hallo,
ja, grundsätzlich ist das so - wenn die Frage so auftaucht, ist sie so zu beantworten. Wie es in der Praxis aussieht, dass ist wieder etwas anderes - da muss auch die Kasse wissen, ob derjenige (noch) als Student eingeschrieben ist und wie die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse vorliegen - jedenfalls wird der Student nicht automatisch versicherungspflichtig als Arbeitnehmer nur weil die studentische Pflichtversicherung nicht mehr geht.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ist schon gut 20 Jahre her, da konnte man noch nicht mal die gesetzliche KV frei wählen. Wo das geregelt war, weiß ich nicht - aber ohne KV-Bescheinigung gab es keine Immatrikulation, da bin ich mir sicher. Die Immatrikulationsbescheinigung hat man dann zur KV getragen und man konnte wieder ein Semester im „Stundententarif“ bleiben.
In http://de.wikipedia.org/wiki/Immatrikulation steht auch, daß der Nachweis der KV nötig ist - ist das veraltet?

Cu Rene

Also auch bei Wikipedia steht nur dass es verlangt werden KANN.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr, wie das bei der Immatrikulation war :wink: aber bei der Rückmeldung wenn man schon immatrikuliert ist, muss man jedenfalls nichts vorlegen. Die Uni merkt es also jedenfalls nicht, wenn man während des Studiums aus der KV fällt. (ausser die unterhalten einen Kontakt zur KK, kann ich mir aber nicht vorstellen)

Gruß
Granini

Hallo,
ohne Nachweis einer Krankenversicherung darf eine Immatrikulation nicht erfolgen und bei einer Exmatrikulation muss die UNI/FH. die Krankenkasse davon sofort in Kenntnis setzen. Wie oft hatte ich schon
Versicherte vor mir sitzen, die diesen Nachweis in wirklich allerletzter Sekunde abgeholt haben damit sie sich einschreiben konnten.
Gruss
Czauderna

Hallo, hast Du mal den Arbeitgeber, d.h. die Uni gefragt, bevor wir hier mit der Stange im Nebel die Lösung finden sollen ?

Hast Du nie eine Gehaltsabrechnung bekommen ? Hat die Uni vielleicht einfach Steuerklasse 6 angenommen, weil sie keine Lohnsteuerkarte von Dir bekommen hat ?

Wenn die Uni wirklich keine SV-Beiträge abgeführt haben sollte, gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht: Du bist ununterbrochen versichert, denn wir haben Versicherungspflicht in Dutschland. Und du musst die Beiträge nachzahlen, mind. den Studententarif.

Gruss

Barmer

Ich bin derzeit definitiv aus der Versicherung raus. Eine Nachzahlung kann ich auch nicht auf einmal leisten.
Mir wurde ein Arbeitsvertrag zum 1.12. Angebot zu 17 Stunden wöchentlich, womit ich wieder in der Gleitzone lande.
Zur Unterzeichnung des Vertrages soll ich eine Bescheinigung der Krankenkasse mitbringen.

Ist diese obligatorisch? Kann ich den Vertrag ohne Krankenkasse andernfalls nicht unterzeichnen?

  1. Semester und raus aus der KV.

Hatte in der Vergangenheit mehrere kurzweilige Verträge an der Uni. Nur 5 Monate davon vielen mit 17 Std wöchentlich in die Gleitzone.
Das heisst eventuelle Abzüge sind erstmal Nebensache. Am wichtigsten ist es, dass ich ab Dezember Arbeit habe.

na dann gibt es nur eine Möglichkeit und zwar bei der GKV anmelden mit Absprache die Beiträge in Raten nach zu zahlen.

Gruß Merger

Weil die Versicherung verpflichtend ist und ich andernfalls den Vertrag nicht unterzeichnen darf?

Durch die 17 Stunden komme ich ja wieder in die Gleitzone. Würden in diesem Falle dann die Versicherungsbeträge automatisch an die KV überwiesen werden? Kann es sein, dass mich die KK nicht annimmt?

Weil ich Student bin darf ich nur 17 Std arbeiten. Jetzt kann ich mir keine KV leisten, und weil ich keine hab, darf ich auch nicht arbeiten. Sehr frustrierend.

Hallo, die Bescheinigung der Kasse ist in der Regel keine Pflicht , aber der Arbeitgeber kann das natürlich so halten. Er kann sich alternativ ggf. selbst eine Kasse suchen, an die er die SV-Beiträge abführt.

Ich deute das aber anders: Der Arbeitgeber will Dich als Werkstudenten führen, d.h. ohne KV-Pflicht, und will eine KV-Bescheinigung als Student, um sicherzugehen, dass er das auch so machen kann. So könnte auch die letzte Beschäftigung bei der Uni gelaufen sein.

Gruss

Barmer