Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag möglich?

Hallo,

ist es möglich in einem Unternehmen als 450 € - Kraft (geringfügig Beschäftigter) angestellt zu sein, ohne einen Arbeitsvertrag zu besitzen. Sozialversicherung und Lohnsteuer sind abgegeben, auch sicherheitstechnische und sonstige Unterweisungen sind durchgeführt und gegengezeichnet. Der Lohn wird auch zuverlässig, pünktlich und komplett gezahlt. Allerdings existiert kein Arbeitsvertrag, da man nur „in den Arbeiterstamm aufgenommen ist“. Bedeutet: Keine bezahlten Urlaubstage, keine bezahlten Krankentage, kein sicherer Arbeitsplatz. Bezahlt wird nur, wenn anwesend. Dieses Arbeitsverhältnis könnte jeden Tag von beiden Seiten fristlos aufgelöst werden.Ist so ein Arbeitsverhältnis möglich und korrekt? Sollte man irgendwelche Einwände vorbringen? Danke für jede Antwort!Schönen Gruß!Reiner

Hallo,

ist es möglich in einem Unternehmen als 450 € - Kraft
(geringfügig Beschäftigter) angestellt zu sein, ohne einen
Arbeitsvertrag zu besitzen.

Nein, dies ist nicht möglich, da ein Arbeitsvertrag existiert. Er ist nur nicht schriftlich fixiert, sondern durch konkludentes Handeln zustandegekommen. Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür, damit haben wir einen Arbeitsvertrag.

Danke.

Ist es dementsprechend auch korrekt, dass man keine bezahlte Urlaubs- und Krankentage hat?

Nun, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die entsprechenden Regelungen der diversen Gesetze und des Tarifvertrags.

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Gesetzliche Mindestansprüche

Ist es dementsprechend auch korrekt, dass man keine bezahlte
Urlaubs- und Krankentage hat?

Nein das ist nicht korrekt. Mini-Jobber sind „normale“ AN und haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen des BUrlG sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen nach EFZG.
Mini-Jobber haben lediglich keinen Naspruch auf Krankengeld.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo Reiner,

es gibt immer einen Arbeitsvertrag, wenn man gegen Geld arbeitet. Ob der schriftlich vorliegt oder nicht. So wie ein Kaufvertrag entsteht, wenn Du bei Edeka eine Tafel Schokolade kaufst. In diesem Fall besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wenn das über ein halbes Jahr hinaus bestand, gibt es ganz normalen Kündigungsschutz, also Kündigungsfrist einen Monat. Übrigens für beide Seiten. Man kann also nicht einfach nach Hause geschickt werden oder keine Arbeit mehr bekommen. 

Allerdings müsste man Fragen, was ist denn das für ein Laden, der offensichtlich mit vielen 450 Euro-Kräften arbeitet? Sollte man nicht einen Betriebsrat wählen, sich gewerkschaftlich organisieren. Denn, so lauten die Gesetze (Teilzeit- und Befristungsgesetz), auch 450 Euro-Kräfte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, haben Anspruch auf alles, was Vollzeitkräften auch zusteht. 

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich gerne bei mir.

Viele Grüße

Peter

Vielen Dank für alle Antworten! Haben sehr geholfen.
Man sollte dann mal mit den Verantwortlichen sprechen… habt Ihr diesbezüglich Schriftsätze und/oder Links, die man quasi als „Beweis“ vorlegen kann, wenn man besagtes Gespräch führt?

Hier zum Beispiel:
http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-ta…

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