Beschäftigungsverhältnis zwischen 400€ & 800€?

Hallo,

eine Person Arbeitet in der Gastronomie und verdient mtl. zwischen 500 und 800€ bei 70-100 Arbeitsstunden. Die Person arbeitet seit Mai dort hat aber nie einen Schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, jedoch eine mtl. Abrechnungen auf der das Austrittsdatum nicht ausgefüllt ist und als Eintrittsdatum eben der 1.5.09. Nach Auskunft der Krankenkasse werden auch ganz normal die Beiträge bezahlt, es handelt sich also anscheinend nicht um Schwarzarbeit mit „gefälschten“ Lohnabrechnungen. Die Person erhält auch nach mehrmaligen nachfragen keinen Vertrag, schriftl. Arbeitsverträge scheint es in der gesamten Firma nicht zu geben.

Hier die Fragen zu diese Konstellation:

  • Kann man von einem festen Arbeitsverhältnis ausgehen, mit Kündigungsschutz nach 6 Monaten?
  • Oder handelt es sich noch um eine Art „Minijob“
  • Krankengeld und Urlaubsanspruch? oder fällt das flach weil zu wenig Stunden/Monat?

Guten Morgen,

ich bin keine Expertin, aber m. W. hat ein Arbeitnehmer nicht unbedingt Anspruch auf eine schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages - einige Modalitäten (z. B. Befristungen) müssen aber zwingend schriftlich fixiert werden. Daraus folgt, wenn diese nicht schriftlich niedergelegt wurden = keine Geltung.
Wenn also kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gelten grds. die gesetzlichen Regelungen. Der Arbeitgeber muss aber die wesentlichen Regelungen eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich geben (ergibt sich aus dem Nachweisgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nachwg… ). Verstösse gegen das Nachweisgesetz sind allerdings m. W. sanktionslos.

M. W. handelt es sich auch bei den sog. „Minijobs“ um feste Arbeitsverhältnisse mit Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung, sie werden eben nur geringer entlohnt bzw. es werden nur wenige Stunden gearbeitet. Die Voraussetzungen hierfür kann man gut auf der Seite der Minijobzentrale nachlesen ([http://www.minijob-zentrale.de/sid_7BC4CB855F750A95A…](http://www.minijob-zentrale.de/sid_7BC4CB855F750A95A3A4A2D0DB0E2952/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true) ). Aber die genannte Person arbeitet nach Deinen Angaben außerhalb des Minijob-Bereichs.

Nach Auskunft der Krankenkasse werden auch
ganz normal die Beiträge bezahlt, es handelt sich also
anscheinend nicht um Schwarzarbeit mit „gefälschten“
Lohnabrechnungen.

Ich möchte der Person noch einen Tipp geben: Im Gleitzonenbereich werden die Sozialversicherungsabgaben besonders berechnet: Grob gesagt muss der Arbeitgeber mehr bezahlen, als bei Entgelten außerhalb des Gleitzonenbereichs. Der Krankenkasse muss das auf Grund der SV-Meldungen nicht unbedingt auffallen. Die betroffene Person könnte also mal nach dem Gleitzonenrechner 2009 (vielleicht seiner Krankenkasse) googeln und seinen Verdienst eingeben. Dann kann er sehen, ob die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt wurden (Fehler hierbei müssen nicht unbedingt aus böser Absicht passieren, sondern können auch schlicht und einfach auf Unwissenheit beruhen).

Vielleicht äußern sich ja noch die Experten dazu (und korrigieren mich, wenn ich falsch liege).

Lieben Gruß

Trillian

Hallo

  • Kann man von einem festen Arbeitsverhältnis ausgehen, mit
    Kündigungsschutz nach 6 Monaten?

Ja, wenn der Betrieb dauerhaft mehr als 10 AN i.S.d. KSchG beschäftigt.

  • Oder handelt es sich noch um eine Art „Minijob“

Nein.

  • Krankengeld und Urlaubsanspruch? oder fällt das flach weil
    zu wenig Stunden/Monat?

Es gibt sowohl Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, wie auch bezahlten Erholungsurlaub (mindestens 4 Wochen).

Gruß,
LeoLo