Hallo
in einem Unternehmen läuft es seit Monaten schlecht. Bei einer Versammlung werden von der Geschäftsführung betriebsbedingte Kündigungen in Aussicht gestellt.
Mal angenommen es kommt zu Kündigungen, schlimmstenfalls zur Insolvenz:
Welche ges. Kündigungszeiträume gelten dann?
Jemand arbeite dort seit insgesamt 5 Jahren und 2 Monaten als Halbtagskraft (4 Std/Tag, 5Tage/Woche). Davon die ersten 2 Jahre mit mündlichem Vertrag (befr. Arbeiten, wurde aber jeweils verlängertund zuletzt als feste Anstellung fixiert). Es gab aber keine „Pausenzeiten“, d.h. Beschäftigung ging voll durch.
Kann man dann auch von einem „durchgehenden“ Arbeitsverhältnis reden, so daß die gesetzl. Bestimmungen f. 5Jahre gelten?
Gruß,
Michael