Beschäftigungszeitraum/gesetzl.Kündigungsfristen

Hallo

in einem Unternehmen läuft es seit Monaten schlecht. Bei einer Versammlung werden von der Geschäftsführung betriebsbedingte Kündigungen in Aussicht gestellt.
Mal angenommen es kommt zu Kündigungen, schlimmstenfalls zur Insolvenz:
Welche ges. Kündigungszeiträume gelten dann?
Jemand arbeite dort seit insgesamt 5 Jahren und 2 Monaten als Halbtagskraft (4 Std/Tag, 5Tage/Woche). Davon die ersten 2 Jahre mit mündlichem Vertrag (befr. Arbeiten, wurde aber jeweils verlängertund zuletzt als feste Anstellung fixiert). Es gab aber keine „Pausenzeiten“, d.h. Beschäftigung ging voll durch.
Kann man dann auch von einem „durchgehenden“ Arbeitsverhältnis reden, so daß die gesetzl. Bestimmungen f. 5Jahre gelten?

Gruß,

Michael

Welche ges. Kündigungszeiträume gelten dann?

Hallo Michael, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gelten, dann müsste man noch beachten, dass Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen bei der Berechnung der Kü.frist nicht mitgezählt werden.
Ansonsten sollte man auch schauen ob vertraglich oder tarifvertraglich nicht was anderes geregelt ist.
Ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wurde, spielt keine Rolle (zumindest hier http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html nicht)

MfG