Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens

Ich weis nicht so recht ob es hierhin gehört?

Wir sagen mal Keufer hat ein Auto ersteigert.

Es soll ein Mopedauto sein (weniger als 350Kg) UND maximal 50ccm

Motor und maximal 3Kw Leistung.

Im Angebot steht Mopedauto 350Kg 49ccm 3Kw 45Km/h - ab 16 zu fahren!

Der Anwalt von Keufer klagt weil das Auto Lt FzSchein ein Leergewicht von mehr als 350Kg aufweist genau 375Kg

Garantie und Gewähr sind ausgeschlossen sagen wir mal.

Anwalt von Keufer verklagt den 123Verkäufer.
Beschaffenheit sei nicht eingehalten §434 abs 1 Satz 1

Der Vk sagt das Fz wiege weniger als 350Kg leer das wisse er, er habe das Auto bisher auch so genutzt und auch so bekommen.

Leider ist dieses Fz aber ein ganz normales Auto lt Schein und Papieren mit HU und ASU Pflicht und Kennzeichen also kein Versicherungskennzeichen wie angepriesen!

Es ist mit >45 eingetragen und hat im Fz Schein 375Kg Leer eingetragen.
außerdem hat es 4Kw mit 2taktmotor und kann kein Mopedauto sein - nach dem Gesetz.

Keuferanwalt beantragt Sachverständigengutachten wie hier:

Wird beantragt festzustellen, dass das Streitgegenständliche Fz
mehr wiegt, als die erlaubten 350Kg leer (steht im Schein)
hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h
es ist daher kein Mopedauto wie dies im Angebot angegeben war.

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Das Gericht bestellt einen Sachverständigen.
das AG-Richter kürzt den Beweisantrag ab auf allein die behauptete Tatsache, dass das Fz mehr als 350Kg wiege.

Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h unerlaubt bei Mopedautots, lässt es weg ebenso die falschen Angaben zur Leistung 4Kw statt 3Kw sollen bein Gutachten keine Rolle spielen.

Der Gutachter hat alles aus dem Fahrzeug genommen was nicht niet und nagelfest war und wiegt tatsächlich jetzt 349Kg!

Dies steht jetzt im Gutachten. !!! das Leergewicht beträgt 349Kg

Die Verhandlung steht noch aus sagen wir mal.

Offenbar, so der Keuferanwalt sieht das Gericht in den anderen Angaben

eine die nach dem Vertrag vorausgesaetzte Verwendung und die falle unter den Gewährleitungsausschluss!

Ist das mit den 60 den keine Beschaffenheit, denn das Ding ist kein Mopedauto.

Das kann doch nicht wahr sein das der Keufer jetzt auf diesen Müll hängenbleibt oder…

Marco

Moien

außerdem hat es 4Kw mit 2taktmotor und kann kein Mopedauto
sein - nach dem Gesetz.

Wenn es um Führerscheinklasse S geht sind die 4kW kein Problem. Die Grenze liegt bei 4, nicht bei 3 kW… Über die Leistung muss hier gar nicht gestritten werden.

Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h unerlaubt
bei Mopedautots, lässt es weg ebenso die falschen Angaben zur
Leistung 4Kw statt 3Kw sollen bein Gutachten keine Rolle
spielen.

Nur die Geschwindigkeit könnte ein Problem sein.

Der Gutachter hat alles aus dem Fahrzeug genommen was nicht
niet und nagelfest war und wiegt tatsächlich jetzt 349Kg!

Klar, Leergewicht bedeutet das Fahrzeug (fast) ohne alles: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

cu

Moien

außerdem hat es 4Kw mit 2taktmotor und kann kein Mopedauto
sein - nach dem Gesetz.

Wenn es um Führerscheinklasse S geht sind die 4kW kein
Problem. Die Grenze liegt bei 4, nicht bei 3 kW… Über die
Leistung muss hier gar nicht gestritten werden.

4Kw nur bei Dieselmotor alle anderen 3Kw…

Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h unerlaubt
bei Mopedautots, lässt es weg ebenso die falschen Angaben zur
Leistung 4Kw statt 3Kw sollen bein Gutachten keine Rolle
spielen.

Nur die Geschwindigkeit könnte ein Problem sein.

Der Gutachter hat alles aus dem Fahrzeug genommen was nicht
niet und nagelfest war und wiegt tatsächlich jetzt 349Kg!

ohne Reservereifen? und alles wäre auch egal - aber es geht bei der Nutzung darum was in den Papieren steht - und bei diesem komischen Gericht was tatsächlich vorliege das ist doch ein Treppenwitz.

Wenn jemand an den Papieren vorbei schreibt ist das in meinem Blick Betrug - der sagt er habe es nicht gewusst.

Marco

Klar, Leergewicht bedeutet das Fahrzeug (fast) ohne alles:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

cu

Moien

Wenn es um Führerscheinklasse S geht sind die 4kW kein
Problem. Die Grenze liegt bei 4, nicht bei 3 kW… Über die
Leistung muss hier gar nicht gestritten werden.

4Kw nur bei Dieselmotor alle anderen 3Kw…

Steht wo genau?

Ich kenne keinen Text der zwischen Diesel und Otto unterscheidet. Führerscheinklasse S darf 4kW, egal wie sie erzeugt werden. Fahrzeugklasse L3e ist entsprechend ausgelegt.

cu

Hallo (Grußformel)

Ich weis nicht so recht ob es hierhin gehört?

Wir sagen mal Keufer hat ein Auto ersteigert.

Glückwunsch.

Es soll ein Mopedauto sein (weniger als 350Kg) UND maximal
50ccm
Motor und maximal 3Kw Leistung.
Im Angebot steht Mopedauto 350Kg 49ccm 3Kw 45Km/h - ab 16 zu
fahren!

Nun muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass
er a) einer arglistigen Täuschung aufgesessen ist,
oder b)
Klagen, weil der ersteigerte Gegenstand nicht der Beschreibung entsprach.
Ausschlaggend ist, welche Informationen hat der Verkäufer nachweislich veröffentlicht. Was der Käufer kaufen wollte ist unwichtig.
MfG
Rumburak

Vieleicht hilft dies hier http://www.autokredit-magazin.com/auto-lexikon-Leerg…

Hat der Sachverständige die 75kg Fahrer wieder zugerechnet?
Die entsprechende DIN Norm mußt du leider selber suchen … :frowning:

Gruß
Stefan