Beschaffenheit eines PKW-Stellplatzes

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob und wo geregelt ist, wie ein PKW-Stellplatz beschaffen sein muss?
Also im bautechn. und -rechtl. Sinne: welcher Unterbau / „Fundament“, wie lang, wie breit usw.
Das ist doch in Deutschland vermutlich irgendwo klar definiert, oder? Gibt´s eine DIN? Da hab ich was gesichtet, aber es ging vorrangig um Behinderten-Stellplätze, was auf meine Sache nicht zutrift.
Ich bin bei Google nicht wirklich fündig geworden und hoffe, dass mir hier jemand einen Tipp geben kann.

Danke vorab!
VG, Jens

Hallo Jens,

die Beschaffenheit vom Pkw-Stellplätzen ist in den Stellplatzsatzungen der Kommunen geregelt. In § 4 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heißt es:

(1) Für die Stellplätze oder Garagen der Kraftfahrzeuge sind folgende Mindestmaße vorzusehen

Fläche für Personenkraftwagen 2,3 m x 5 m
Fläche für Personenkraftwagen von Behinderten 3,5 m x 5 m
Fläche für Lastkraftwagen und Omnibus 4,0 m x 10 m

(2) Die Zufahrten zu den Stellplätzen oder Garagen müssen ausreichende Mindestbreiten
haben.

Weiterhin regelt die Satzung auch die erforderliche Anzahl der Stellplätze. Wie ein Stellplatz als bauliche Anlage errichtet wird, das schreibt das Baurecht nicht vor. Hier heißt es nur „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Allerdings ist diese Bautechnik in den jeweiligen DIN-Normen geregelt. Wird z.B. auf einer Verbundpflasterfläche ein Stellplatz errichtet, dann ist in der DIN-Norm für die Herstellung des Pflasters die Art des Unterbaus und die Belastbarkeit etc. aufgeführt.

Gruß,
Udo