Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, xy möchte ein Haus kaufen. Besichtigungen sind erfolgt und man ist sich im Grunde einig über den Kaufpreis - vorausgesetzt, letzte Prüfungen ergeben keine Ungereimtheiten.
Und ebendies sei nun doch passiert: Das Haus (BJ 2002/2003) weist lt. (vor Baubeginn durch den Architekten erstellten) Wärmeschutz-Nachweis einen Wärmedämmwert von 98 kWh auf - die Verbrauchsabrechnung des Eigentümers aber deutlich höhere Verbräuche, die sich mit dieser Angabe keinesfalls in Einklang bringen lassen: Der Jahresverbrauch sei ausgewiesen mit 20.300 kWh bei 130 m² Wfl. - wichtig dabei zu wissen, dass das Haus über eine das Warmwasser beheizende Solaranlage und eine moderne Gasbrennwerttherme verfügt.
Es liegt die Vermutung nahe, dass - wodurch auch immer - Energie verloren geht, ja, vielleicht sogar ein Bau-/Dämmmangel vorliegt.
Einen Energieausweis besitzt der Eigentümer nicht (s. auch mein www-Posting vom 4.8., auf das ich leider keine Antwort bekommen habe
), aber wenn ich richtig recherchiert habe, ist auch ein Energieausweis kein Garant dafür, dass die Isolierung in Ordnung ist, da er zu oberflächlich greift und auf den Werten der Baubeschreibung fußt. Hierfür bedürfte es stattdessen eines Sachverständigengutachtens, das z. B. mittels Thermografie (?) die Gegebenheiten eingehend beschreibt.
Der Verkäufer stellt es dem Kaufinteressenten nun frei, solch ein Gutachten auf eigene (also Käufer-)Kosten erstellen zu lassen. Er selber steht auf dem Standpunkt, lediglich unwirtschaftlich Energie verbraucht zu haben und verweist auf ein offengelassenes Fenster bei voll aufgedrehter Heizung während eines 3wöchigen Urlaubs. =:-/
Ein vom Kaufinteressenten entdeckter und mit den Daten gefütterter Rechner (Heizcheck) im Netz mutmaßt allerdings das Vorliegen eines Baumangels: „Das Testergebnis deutet auf Mängel bei der Bauausführung hin, da der Heizenergieverbrauch höher ist als für Neubauten üblich.“
Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, beim Kaufvertrag eine sog. Beschaffenheitsgarantie vom Verkäufer in puncto des Energiebedarfs zu vermerken, so dass der VK - sollte sich nach einem ‚Testlauf‘ von 1 Jahr und anschließender Betrachtung der verbrauchten Energie der Mängelverdacht bestätigen - auch im Nachhinein in die Pflicht zur Mängelbeseitigung genommen werden kann? Wenn er sich doch so sicher ist, dass die Isolierung top ist, dürfte er doch keine Bedenken haben, die Mängelfreiheit zuzusichern.
Ist so etwas üblich?
Sollte der VK unter diesen Umständen nicht verkaufen wollen, wie sieht es bei einem neuen Kaufinteressenten auf? Würde der VK dann nicht einen (möglichen) Mangel arglistig verschweigen, auf den er durch die aktuelle Situation hingewiesen wurde?
Ich hoffe, dass ich diesmal eine Antwort bekomme. 
Viele Grüße
Kirsten
