Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt

Hallo, vlt kann mir jemand helfen. Ich habe nach einer erfolgreichen IVF-Behandlung heute in der 6. SSW eine Fehlgeburt erlitten.
Ich habe gerade gestern meinen Arbeitgeber informiert und ihm das Beschäftigungsverbot- Attest hingelegt. Nun besteht natürlich die Möglichkeit eines 2. Versuches einer IVF - was aber auch immer Zeitaufwendig ist. Kann ich das Beschäftigungsverbot einige Wochen „stillschweigend“ ausdehnen? Was droht mir im Fall das es „auffliegt“?
Danke für Tipps

Hallo,

Tipp: Lass Deinen Beitrag von einem MOD ins richtige Brett verschieben. Du stellst ja offensichtlich eine arbeitsrechtl. Frage.

vdm