inzwischen hat jeder Halbstarker ein Handy, womit er seine gesamte Umgebung mit Geräuschen beschallt.
(am Liebsten diese testosterongeschwängerten BadBoys aus US&A)
Was hat man in einem ÖPNV-Fahrzeug für Mittel, das zu unterbinden?
Also in Mannheim ist folgendes passiert:
_Dass zu laute Musik mitunter die Gesundheit schädigen kann, musste gestern ein 15-Jähriger Mannheimer in der Neckarstadt am eigenen Leib erfahren. In einer Straßenbahn lauschte der Musikfreund den Klängen aus seinem Handy. Dies erregte jedoch den Unmut eines 38-Jährigen Fahrgasts, der den Jugendlichen daraufhin anwies, die Musik leiser zu stellen. Dieser dachte jedoch nicht daran, sich seines Musikgenusses berauben zu lassen, was eine schallende Ohrfeige zur Folge hatte.
Gegenüber den vom Straßenbahnführer verständigten Polizisten räumte der 38-Jährige die Tat spontan ein und fügte hinzu, dass sich der 15-Jährige die Ohrfeige wohl verdient habe. Trotzdem sieht der Mannheimer nun einer Anzeige wegen Körperverletzung entgegen._
Ich hätte gerne so manches Handy schon aus meinem Umfeld entfernt, da ja die Halbstarken auf Bitten nicht eingehen.
Kann man denen mit Hausrecht der Verkehrsbetriebe (Verbot von Aufführungen) oder u.U. der GEMA (Aufführung) beikommen?
(Bitte mal alles ausloten, auch wenn vieles nicht verhältnismäßig ist.)
Kann man denen mit Hausrecht der Verkehrsbetriebe (Verbot von
Aufführungen) oder u.U. der GEMA (Aufführung) beikommen?
also GEMA wird schwierig wegen der Beweisführung, wir meist GEMA frei sein oder ist mit dem bezahlten Download abgegolten, ööfentliche Aufführung von Musikstücken kann das mit dem Handy nicht sein,
das Hausrecht ist vielversprechender, serwohl kann der der das Hausrecht hat, solches Verhalten verbieten, rechtlich einwandfrei. ob dies in der nutzungsordnung des ÖPNV hier drin steht müsste man kontrollieren.
die ohrfeige war aber nicht o.k. das ist letztendlich körperverletzung (auch wenn das mancher lausbub mal „verdient“ hat)
Der Fahrgast hat nur die Möglichkeit, sich beim Personal des ÖPNV, z.B. Busfahrer zu beschweren. Mehr nicht. Der kann dann auch das Hausrecht ausüben und den Musikhörer notfalls aus dem Bus oder der Bahn entfernen oder durch die Polizei entfernen lassen.
Das mit der Ohrfeige ist ganz klar Körperverletzung, was man tunlichst unterlassen sollte.
juristisch billiger als eine Ohrfeige kommt allemal, das Handy aus dem Fenster zu schmeißen. Der Lerneffekt ist auch deutlich größer - Filmchen weg, Rufnummern weg, Freundin weg.
Was hat man in einem ÖPNV-Fahrzeug für Mittel, das zu
unterbinden?
Leider praktisch keine -rechtlich legalen- ausser einer daemlichen diskussion.
Also in Mannheim ist folgendes passiert:
Die Geschichte finde ich klasse. Leider ist der Mann jetzt der dumme - und weil das genau so ist, wie es ist drehen so viele Kinder und Jugendliche durch…
Also wenn man sowas macht wie Ohrfeige oder einfach handy wegnehmen und rauswerfen -und es ueberlebt…- am besten gleich abhauen…
Ich hätte gerne so manches Handy schon aus meinem Umfeld
entfernt, da ja die Halbstarken auf Bitten nicht eingehen.
Ja ich kenne das… allerdings ist allein schon das ansprechen solcher Personen in Berlin nicht ungefaehrlich und irgendwann fragt man sich wofuer eigentlich…
Kann man denen mit Hausrecht der Verkehrsbetriebe (Verbot von
Aufführungen) oder u.U. der GEMA (Aufführung) beikommen?
Nein als Fahrgast nicht. Man koennte den Fahrer aufmerksam machen, falls dieser sich dafuer interessiert.
Und auch wennn man das Verhalten als Owi gem
ich reihe mich ein in die Phalanx juristisch wertloser Ratschläge zu diesem Thema und empfehle, den Jugendlichen zu bitten, andere Musik zu spielen.
Ansonsten hilft ein eigener I-Pod i.V.m. Tigerbalm. Dann muss man die ganzen anderen Menschen im Bus weder hören noch riechen…
Grüße,
Mathias
inzwischen hat jeder Halbstarker ein Handy, womit er seine
gesamte Umgebung mit Geräuschen beschallt.
(am Liebsten diese testosterongeschwängerten BadBoys aus US&A)
Was hat man in einem ÖPNV-Fahrzeug für Mittel, das zu
unterbinden?
Also in Mannheim ist folgendes passiert:
_Dass zu laute Musik mitunter die Gesundheit schädigen kann,
musste gestern ein 15-Jähriger Mannheimer in der Neckarstadt
am eigenen Leib erfahren. In einer Straßenbahn lauschte der
Musikfreund den Klängen aus seinem Handy. Dies erregte jedoch
den Unmut eines 38-Jährigen Fahrgasts, der den Jugendlichen
daraufhin anwies, die Musik leiser zu stellen. Dieser dachte
jedoch nicht daran, sich seines Musikgenusses berauben zu
lassen, was eine schallende Ohrfeige zur Folge hatte.
Gegenüber den vom Straßenbahnführer verständigten Polizisten
räumte der 38-Jährige die Tat spontan ein und fügte hinzu,
dass sich der 15-Jährige die Ohrfeige wohl verdient habe.
Trotzdem sieht der Mannheimer nun einer Anzeige wegen
Körperverletzung entgegen._
Ich hätte gerne so manches Handy schon aus meinem Umfeld
entfernt, da ja die Halbstarken auf Bitten nicht eingehen.
Kann man denen mit Hausrecht der Verkehrsbetriebe (Verbot von
Aufführungen) oder u.U. der GEMA (Aufführung) beikommen?
(Bitte mal alles ausloten, auch wenn vieles nicht
verhältnismäßig ist.)
Kann man denen mit Hausrecht der Verkehrsbetriebe (Verbot von
Aufführungen) oder u.U. der GEMA (Aufführung) beikommen?
also GEMA wird schwierig wegen der Beweisführung, wir meist
GEMA frei sein oder ist mit dem bezahlten Download abgegolten,
ööfentliche Aufführung von Musikstücken kann das mit dem Handy
nicht sein,
Nicht? Bedeutet das, daß man z.B. in einer Gaststätte (also nicht im Festzelt, wo unter 90dBA nichts zu holen ist sonder ganz dezent als Hintergrundmusik) statt der Lautsprecher High-End-Handys hinstellen dürfte und dann keine Gema fällig würde?
Mich stören die Busfahrer oder Fahrgäste, die lautstark telefonieren bisher immer noch mehr, als die Musik.
Hallo,
was eine öffentliche Aufführung ist, findet man im Urheberrechtsgesetz in $15 (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html) Absatz 3:
„(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. …“
Da die Wiedergabe ganz offensichtlich für den Besitzer des Handys / des Mp3-Players gedacht ist, ist es keine öffentliche Aufführung.
Ergo nix Gema.
Gruß
loderunner (ianal)