Hallo,
eine Frage zur Änderung bereits bestandskräftiger ESt-Bescheide:
Angenommen ein Steuerpflichtiger baut seinen Dachboden zu einer Wohnung aus und vermietet dieses. Als Werbungskosten setzt er bei der Vermietung nur die Kosten für den Ausbau (Material, Handwerker, Schuldzinsen) ab, nicht aber eine Abschreibung für das Gebäude (was noch möglich wäre, da das Gesamtgebäude erst wenige Jahre davor gekauft worden war) - dass dies möglich wäre, weiß er nicht.
Wenn er nun Jahre später zum aktuellen Zeitpunkt das Wissen über die Abschreibemöglichkeit erlangt, kann er die bisher ergangenen Bescheide in diesem Punkt noch ändern lassen?
Ich meine nicht, da eine offenbare Unrichtigkeit des Finanzamts ja m.E. nicht vorliegt (die haben ja nicht die Abschreibung vergessen) und ich glaube nicht dass sich eine Änderung wegen neuer Tatsachen argumentieren ließe (§ 173 Abs. 2 AO), da zwar die Tatsache dem Steuerpflichtigen erst jetzt bekannt wurde, das Nichtwissen darüber aber ggf. als grobes Verschulden seinerseits gesehen werden kann.
Allerdings gab es ja auch einige Urteile, bei denen Unkenntnis von steuerlichen Sachverhalten und erst spätere Kenntnis als neue Tatsache ohne grobes Verschulden anerkannt wurde.
Was meint Ihr?
Vielen Dank im voraus für Antworten
und viele Grüße
Frank