hallo,
A merkt, dass er versehentlich in der anlage V eine umlagennachzahlung an die hausverwaltung anstatt als ausgabe als einnahme angesetzt hat. beleg war der steuererklärung beigefügt.
bescheid ist bestandskräftig.
könnte man hier mit erfolgsaussicht einen antrag auf änderung stellen ?
gruß inder