Bescheid änderbar ?

hallo,

A merkt, dass er versehentlich in der anlage V eine umlagennachzahlung an die hausverwaltung anstatt als ausgabe als einnahme angesetzt hat. beleg war der steuererklärung beigefügt.

bescheid ist bestandskräftig.

könnte man hier mit erfolgsaussicht einen antrag auf änderung stellen ?

gruß inder

Hier könnte die offenbare unrichtigkeit §129 AO greifen.

Gruß
Jörg

Hier könnte die offenbare unrichtigkeit §129 AO greifen.

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…