Bescheid an falsche Adresse geschickt - Widerrufsfrist ?

Hallo,

wenn ein Bescheid trotz Ummeldung an eine alte Adresse geschickt wird, dieser nach Ablauf der Widerrufsfrist dann doch noch die richtige Adresse erreicht, kann man dann noch in Widerruf gehen? Oder kann man einen neuen Bescheid mit korrekter Adresse und neu beginnender Widerrufsfrist verlangen? Falls ja, wo findet sich denn hierzu die Rechtsgrundlage? § 49 VwVfG gibt einer Behörde ja nur die Möglichkeit einen Bescheid mit abgelaufener Widerrufsfrist zurück zu nehmen - machen muss sie es nach & 49 aber nicht.

Vielen Dank für Antworten
Feivel

Hallo

Um was für eine Art von Bescheid handelt es sich denn?

Die Widerruffristen der mir bekannten Bescheide fangen immer ab Erhalt des Bescheides an zu laufen. Da gäbe es höchstens das Problem des Nachweises des Erhalts-Datums.

Viele Grüße

kleine anmerkung:
eine ummeldung entbindet nicht von der pflicht, die neue adresse allen eventuellen vertragspartnern selber mitzuteilen.

Hallo,

welche Stelle hat den Brief abgeschickt?

Enthält der Bescheid einen Hinweis auf die Widerspruchsfrist von einem Monat?

Gruß
RHW

wo gibt es die?

in Deutschland in den meisten Bescheiden