Bescheid - bitte übersetzen!

Hallo,

angenommen Person xy legt Widerspruch gegen eine Rückforderung ein.
Nach einem Briefwechsel zwischen der Versicherung und seinem Anwalt, erreicht ihn folgender Bescheid:
_"Bescheid gemäß § 85 SGG über Abhilfe des Widerspruches
Sehr geehrter Herr xy,

  1. Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx wird abgeholfen.
  2. Die zur Zweck entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Widerspuchverfahrens werden gegen Nachweis erstattet.
    Begründung:
    Von einer Rückforderung des überzahlten Betrages von xxx Euro wird im Hinblick auf den bestehenden Vertrauensschutz abgesehen."_

Wie ist das zu verstehen?
Bedeutet das, dass der Betrag nun nicht zurückgefordert wird?
Wer kann diesen Text ins „normale“ Deutsch übersetzen?
XY fragt sicherlich noch seinen Anwalt, doch der ist grad im Urlaub.

Gruß
Tato

Hallo,

Hallo Tato,

angenommen Person xy legt Widerspruch gegen eine Rückforderung
ein.
Nach einem Briefwechsel zwischen der Versicherung und seinem
Anwalt, erreicht ihn folgender Bescheid:
_"Bescheid gemäß § 85 SGG über Abhilfe des Widerspruches
Sehr geehrter Herr xy,

  1. Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx wird
    abgeholfen._

Glückwunsch! Der Widerspruch war erfolgreich!

  1. Die zur Zweck entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen
    Kosten des Widerspuchverfahrens werden gegen Nachweis
    erstattet.

Sollte man wg. des Widerspruchs Kosten gehabt haben (Rechtsanwalt oder ähnliches) werden die Kosten gegen Nachweis (z. B. Rechnung) erstattet

Begründung:
Von einer Rückforderung des überzahlten Betrages von xxx Euro
wird im Hinblick auf den bestehenden Vertrauensschutz
abgesehen."

Es ist NIX zurückzuzahlen

Wie ist das zu verstehen?
Bedeutet das, dass der Betrag nun nicht zurückgefordert wird?
Wer kann diesen Text ins „normale“ Deutsch übersetzen?
XY fragt sicherlich noch seinen Anwalt, doch der ist grad im
Urlaub.

Gruß
Tato

Hallo,

Glückwunsch! Der Widerspruch war erfolgreich!

*freu* Ja, das haben wir auch so verstanden, wollten aber sicher gehen.
*Flasche Sekt aus dem Schrank hol*

Sollte man wg. des Widerspruchs Kosten gehabt haben
(Rechtsanwalt oder ähnliches) werden die Kosten gegen
Nachweis (z. B. Rechnung) erstattet

Ich glaube die 10 Euro Beteiligung an den Beratungskosten sind die Mühe nicht wert - oder? Obwohl…

Es ist NIX zurückzuzahlen

Ich möchte es noch mal hören… es ist einfach zu schön…

Danke dir.

Gruß
Tato

Servus!

Sollte man wg. des Widerspruchs Kosten gehabt haben
(Rechtsanwalt oder ähnliches) werden die Kosten gegen
Nachweis (z. B. Rechnung) erstattet

Ich glaube die 10 Euro Beteiligung an den Beratungskosten sind
die Mühe nicht wert - oder? Obwohl…

Keine Sorge, der Anwalt wird die Kohle schon eintreiben. Bei Beratungshilfe geht der Erstattungsanspruch auf den Anwalt über, dh er kann im eigenen Namen vom Amt das gleiche Geld verlangen, das ihm nach RVG zusteht. Das wird er sicherlich tun und nebenbei auch noch die EUR 10,- Beratungshilfegebühr für Dich reinholen.

Sekt und Selters?

Hallo,

Hallo Tato!

Glückwunsch! Der Widerspruch war erfolgreich!

*freu* Ja, das haben wir auch so verstanden, wollten aber
sicher gehen.
*Flasche Sekt aus dem Schrank hol*

Du kriegst Sekt und ich nicht mal n´Sternchen???
Dann schick mir wenigsten den Sekt! :wink:))

Trotzdem Glückwunsch
dragonkidd

Hallo Tato,

Es ist NIX zurückzuzahlen

Ich möchte es noch mal hören… es ist einfach zu schön…

mal rein aus Neugier:
ist es die Sache, die mind. zweimal im Ämter-Brett diskutiert wurde (Überzahlung etc. ppp.), wo fast alle pesimistisch waren ?

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

mal rein aus Neugier:
ist es die Sache, die mind. zweimal im Ämter-Brett diskutiert
wurde (Überzahlung etc. ppp.), wo fast alle pesimistisch waren

JAAAA! Genau die, wo alle meinten, wir sollen nach einer akzeptablen Ratenzahlung fragen…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Die Auseinandersetzung war anstrengend, aber es ist noch nicht einmal vor Gericht gegangen. Hoffnung hatten wir nicht so viel, aber wir wollten nichts unversucht lassen und haben gewonnen!

Gruß
Tato

Gratulation
Tato,

Die Auseinandersetzung war anstrengend, aber es ist noch nicht
einmal vor Gericht gegangen. Hoffnung hatten wir nicht so
viel, aber wir wollten nichts unversucht lassen und haben
gewonnen!

schön. hab zugegebenermassen damals auch nicht dran geglaubt, dass ihr um Ratenzahlung muind. eines Teilbetrages drumrumkommt.

Ciao maxet.