Hallo zusammen,
kann mir jemand mit folgenden Fragen weiterhelfen:
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Wenn man ein Grundstück besitzt, wird davon ja der Einheitswert bestimmt und darauf der Grundsteuermessbetrag erhoben, welcher an die zuständige Gemeinde geht, die dort ihren Hebesatz draufsetzt. Was ist in diesem Zusammenhang der „Bescheid der gesonderten Feststellung des Einheitswerts“ ?
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Wenn man außerhalb seines Wohnsitzes ein Grundstück besitzt, welches Finanzamt und welche Gemeinde ist dann für welchen der oben angedeuteten Schritte zuständig, wenn es um Bestimmung des Einheitswertes, Erhebung des Grundsteuermessbetrages, Hebesatz und ggf. um den Bescheid der gesonderten Feststellung des Einheitswerts geht ?
Sorry, wenn ich mich da etwas „plump“ ausdrücke. Meine Frau macht derzeit eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten und bat mich hier mal etwas nachzuforschen. Ich selbst bin aber absoluter Laie, was das Thema betrifft …
Gruss,
Thomas