Bescheid der Krankenkasse

Hallo,
nun haben wir beide Ansichten gelesen - sollen sich die anderen
ein entsprechendes Urteil bilden.
Aber ich habe noch eine Frage - Du weißt schon dass wir als Krankenkasse
keine Behörde sind sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ??
Ich bin kein Jurist, weiß aber aus meiner Ausbildung, dass es da
bestimmte grundlegende Unterschiede gibt.
Ob das sich allerdings auch auf Erteilung von „Bescheiden“ bezieht müsste ich recherchieren - bin aber z.Zt. im Urlaub.
Gruß
Czauderna


Wenn der Bescheid dann NICHT kommt sondern ein formloses
Schreiben ist für 99,9% der Antragsteller der Fall erledigt.
Wer macht sich denn schon die Mühe in einem Forum nach
Informationen zu suchen?Wieviele haben auch heute noch keinen
PC ?

Hallo nochmal!

Das Internet ist nicht die einzige Möglichkeit, sich über solche Sachverhalte aufzuklären. Was haben denn die Leute früher gemacht? :smile:

Nochmal: Wenn ich ein ablehnendes Schreiben bekomme, sollte ich mich mit diesem Schreiben und den Ablehnungsgründen befassen. Ich würde sogar so weit gehen, dass das Internet das letzte Mittel der Informationsbeschaffung darstellen sollte, denn - wie hier ja bereits mehrfach geschehen - man kann auch zu viele unterschiedliche Meinungen bekommen und dann weiß man gar nicht mehr was los ist … :wink:

Es gibt viele Möglichkeiten, teilweise auch kostenfrei. Nur wenn man etwas bis zur letzten Instanz, sprich Klage, Revision, Berufung durchführen möchte, kommt man um Kosten für einen Rechtsanwalt ggf. nicht umhin; ich möchte hier aber nochmals insbesondere auf Gewerkschaftssekretäre verweisen; meines Wissens sind diese Kosten durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.


Ohne PC und den Informationen aus dem Internet ist es sehr
schwierig in einem Widerspruch die richtigen Begründungen
abzugeben und mancher der eigentlich mit der Entscheidung
nicht einverstanden ist wird auf einen Widerspruch verzichten.

siehe oben

Ich denke, wenn das Wort BESCHEID in der Überschrift steht und
zum Schluss noch der Hinweis auf Rechtsmittel gegeben wird kann
es sein das der eine oder andere sich doch irgendwo Rat holt
und die Angelegenheit weiter verfolgt.

Ich gebe Dir Recht, Bescheid mit Rechtsbehelf ist einfacher zu verstehen. Ich kenne aber auch viele Leute, die sich durch einen solchen Rechtsbehelf abgeschreckt fühlen, nach dem Motto „Um Gottes Willen, ein Rechtsverfahren … Und da kommen bestimmt Kosten auf mich zu.“ Viele wissen ja auch gar nicht, dass man für ein Widerspruchsverfahren keinen Vertreter benötigt, sondern dieses Verfahren auch selber durchziehen kann.

Wiederum andere sind der Meinung, dass wenn sie einen Widerspruch einlegen, würden sie künftig schlechter behandelt und bekommen gar nichts mehr. Alles schon erlebt! Ein Rechtsbehelf kann also auch abschrecken.

Das Thema ist sehr, sehr vielfältig und auch individuell zu betrachten. In Deinem Fall wäre ein „richtiger“ Bescheid wahrscheinlich besser gewesen, in anderen Fällen kann er eben aber auch Abschreckung sein.

Abschließend nochmals: Wenn ich eine Ablehnung erhalte, die sich mir nicht erschließt, schlau machen und dagegen vorgehen - oder umgekehrt „Mit Ihrem Bescheid/ Schreiben vom xx.xx.xxxx bin ich nciht einverstanden, die Begründung werde ich nachreichen.“ -, egal ob da nun Bescheid oder nichts drüber steht. Auf jeden Fall in schriftlicher Form kund tun, dass man nicht einverstanden ist.

Gruß
kawede

Gruß,
Robert

Hallo!

Aber ich habe noch eine Frage - Du weißt schon dass wir als
Krankenkasse
keine Behörde sind sondern eine Körperschaft des öffentlichen
Rechtes ??
Ich bin kein Jurist, weiß aber aus meiner Ausbildung, dass es
da
bestimmte grundlegende Unterschiede gibt.
Ob das sich allerdings auch auf Erteilung von „Bescheiden“
bezieht müsste ich recherchieren - bin aber z.Zt. im Urlaub.

Die Frage kann ich dir nicht beantworten, weil ich mich zu den Begriffsdefinitionen im deutschen Verwaltungsrecht nicht äußern kann, da ich mich nicht auskenne. Wenn das aber hier jemand weiß, würde mich das aber auch interessieren.

Ich kann aber gerne erläutern was ich inhaltlich mit dem Begriff gemeint habe, um Missverständnisse zu vermeiden: eine Behörde ist die Einrichtung der Vollziehung, die einseitige hoheitliche Anordnungen mit Außenwirkungen (also im Prinzip einen außenwirksamen Verwaltungsakt) treffen kann. Das ist ein sehr weiter Behördenbegriff (und entspricht dem Begriff, wie er in Österreich verwendet wird) - das habe ich mit dem Begriff der Behörde gemeint und so ist er in meinen Postings zu verstehen.

Gruß
Tom