Bescheid der Stadt!

Hallo Leute,

wie sieht das eigentlich aus: Gibt es eine Ablauffrist für Zahlungsbescheide von der Stadt?

Für Bußgelder von Blitzergeräten gilt ja, dass der Bescheid innerhalb 6 – 8 Wochen beim Fahrzeughalter sein muss.
Aber gibt es so eine Frist auch bei Reinigungsbescheiden oder Ähnlichem?

Mit freundlichen Grüßen
KVPohl

Hallo Leut,

Für Bußgelder von Blitzergeräten gilt ja, dass der Bescheid innerhalb 6 – 8 Wochen beim Fahrzeughalter sein muss.

hier gilt, dass die Verjährungsfrist 3 Monate beträgt.

Aber gibt es so eine Frist auch bei Reinigungsbescheiden oder Ähnlichem?

Was du meinst, das düften Leistungsbescheide sein. Das Zahlungsziel ist dort meist eingetragen. Wenn man nicht zahlen will, so könnte der Widerspruch aufschiebende Wirkung haben (soweit kein Ausschluss nach § 80 Abs. 2 VwGO).
Ein Bussgeld ist aber kaum mit einem Leistungsbescheid vergleichbar.

Gruss

Iru

Hallo,

die Zahlungsfrist steht im Bescheid bzw. in der ggfs beigefügten Kostenrechnung.

Wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, meldet sich die Stadt nochmals mit einem netten Schreiben und verlangt zusätzlich noch einen Aufschlag.

Wenn dann noch nicht gezahlt wurde, kommt es zur Vollstreckung, unterschied zu einer „privaten Rechnung“: es kommt ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes bzw. der Stadt und nicht der allgemeine Gerichtsvollzieher

grüße
miamei

Hallo,

ich glaube, die bisherigen Antworten gehen etwas am Thema vorbei. Deine Frage zielte darauf, wie lange sich eine Kommune Zeit lassen kann, einen Bescheid zu erlassen. Das ist eine Frage der sogenannten Festsetzungsverjährung. Die Festsetzungsverjährung ist gesetzlich geregelt, unterscheidet sich jedoch je nach Rechtsgebiet. So beträgt die Festsetungsverjährung bei kommunalen Abgaben im Regelfall vier Jahre (kann aber je nach Bundesland unterschiedlich sein)und ist im Regelfall im jeweiligen Kommunalabgabengesetz geregelt. Dabei beginnt die Frist mit dem Ablauf des Jahres, in den der Abgabentatbestand fällt, d.h. wenn z.B. am 15.06.2009 eine gebührenpflichtige Leistung durch die Stadt erbracht wurde (z.B. die Reinigung einer Straße von Öl nach Fahrzeugschaden) kann der Leistungsbescheid bis zum 31.12.2013 erlassen werden.

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