Guten Tag,
die ZLS /Wasserversorgung) stellt einer Privatperson für Erschliessungskosten eine Rechnung (Schaffensbeitrag, Bescgheid Erschliessungskosten).
Es wird Einspruch eingelegt, da die Höhe nicht gerechtfertigt scheint/ist.
Dennoch beharrt die ZLS auf pünktliche Zahlung.
In einem persönlichen Gespräch hat die ZLS Prüfung der Rechnung zugesagt…
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss vorab gezahlt werden oder nicht?
Danke!