Bescheid mit vorb. d. Nachprf. aufgehoben geänd?

HAllo
eine ESt Erklärung wurde vergessen abzugeben. Vom FA kam ein Schätzbescheid u. dann ein Bescheid das der Vorbehalt aufgehoben wird. Dann wurde dem FA bekannt dass Hr. X Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat (neben anderen Einkünften).

Dies ist lt. FA eine neue Tatsache und daher wird nun auf die Abgabe der Est gedrängt.

Nun wird die ESt Erklärung abgegeben und komplett so anerkannt.

Ist dies richtig? Der Vorbehalt wurde doch aufgehoben. Oder darf nur der Teil berichtigt werden, wegen dem das FA die Est „wollte“, da dies die neue Tatsache war?

LG

Hallo,

ich kann mir zwei Möglichkeiten vorstellen:

  • es können noch weitere neue Tatsachen in der Erklärung vorliegen,
  • wo keine neuen Tatsachen vorliegen, wurden materielle Fehler berichtigt (§177 AO). Um das genauer sagen zu können, müßte man natürlich Beträge wissen.

Gruß,
Markus