Bescheid steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zum erstem Mal meine Steuererklärung erledigt und nun den Bescheid des FA erhalten. Leider verstehe ich die Berechnung unter "Sonderausgaben " nicht ganz:

1.Summe der Versicherungsbeiträge (Da ich normaler AN bin sind das die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge)3604 €

2.Vorwegabzug (3068 €) ist das der Betrag der bei den Berechnungen von den 3604 € bereits berücksichtigt wurde und warum beträgt dieser genau 3068 €?

3.Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG (2830) ich habe gelesen, dass diese Summe 16% des erreichten Jahreslohns sind richtig?

4.verbleibender Vorwegabzug 238 € (In der mittlerwen Spalte wird der Betrag aber als Minus 238 € ausgewiesen)warum?

  1. „abziehbahr“ warum sind nur 1334 € abziehbar?

  2. und von den verbliebenen 2032 € sind dann nur noch 667 € abziehbar, warum das?

Die weiteren Teile konnte ich nachvollziehen, die oben genannten fielen mir trotz googeln (Hier sind meist persönliche Fälle erklärt) schwer zu verstehen.

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfen.

Hallo,

also, da würde ich an Deiner Stelle direkt den entsprechenden Sachbearbeiter beim FA fragen, der Deine Steuererklärung bearbeitet hat.
Der/die sollte Dir am besten erklären können, warum er/sie was wie warum anerkannt hat oder nicht.

Viele Grüße

Paola

Leider kann ich hierzu nicht antworten da mein Kompetenzgebiet nicht im steuerlichen Bereich liegt.
MfG remulus

Hallo,

Das ist leider nicht ganz meine Baustelle.
Kann leider nicht weiter helfen.

Sorry! Aber bestimmt hilft jemand Anders.

Hallo, ich bin zwar kein Steuerberater, aber von zB. Lebensversicherungen kann man nicht den vollen Betrag absetzen. Mit den Zahlen kann ich auch nicht viel anfangen. Da müßte man den Steuerbescheid sehen.

Gruß Jutta

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zum erstem Mal meine Steuererklärung erledigt und nun
den Bescheid des FA erhalten. Leider verstehe ich die
Berechnung unter "Sonderausgaben " nicht ganz:

1.Summe der Versicherungsbeiträge (Da ich normaler AN bin sind
das die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge)3604 €

2.Vorwegabzug (3068 €) ist das der Betrag der bei den
Berechnungen von den 3604 € bereits berücksichtigt wurde und
warum beträgt dieser genau 3068 €?

3.Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG (2830) ich habe
gelesen, dass diese Summe 16% des erreichten Jahreslohns sind
richtig?

4.verbleibender Vorwegabzug 238 € (In der mittlerwen Spalte
wird der Betrag aber als Minus 238 € ausgewiesen)warum?

  1. „abziehbahr“ warum sind nur 1334 € abziehbar?

  2. und von den verbliebenen 2032 € sind dann nur noch 667 €
    abziehbar, warum das?

Die weiteren Teile konnte ich nachvollziehen, die oben
genannten fielen mir trotz googeln (Hier sind meist
persönliche Fälle erklärt) schwer zu verstehen.

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfen.

hallo,

wie sich die berechnung und damit auch die anerkennung der versichreungsbeiträge als sonderausgaben ergibt, läßt sich u.a. in folgenden quellen leicht recherchieren:

konz
w-w-w-archiv
www.steuertipps.de

die berechnung des fa ist korrekt.

saludos, borito

Hallo,
frag doch einfach deinen zuständigen Finanzbeamten, der muss es Dir erklären können.
Gruss Hermann

Hallo oles peter,
so richtig kann ich es leider auch nicht erklären. Ich wess nur, das es einen Höchstbetrag für Versicherungen gibt. In diesen Betrag werden aber schon die Arbeitnehmer-Anteile von der Lohnsteuerkarte angerechnet.
Ansonsten kann ich leider gar nicht weiterhelfen.
Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ich konnte in den letzten Tagen mein Internet nicht nutzen.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

also ich versuchs mal:
zu 1. Richtig
zu 2. ist im Gesetz so festgelegt, warum, kann ich nicht sagen
zu 3. richtig, 16% vom Jahresbrutto
zu 4. mit minus, weil ja die sonderausgaben abgezogen werden zu berechnung des zu versteuernden einkommens
zu 5. ist ein fester betrag im gesetz so festgelegt, warum wie bei 2. kann ich nicht sagen
zu 6. ja, ist auch korrekt, dies ist die sogenannte höchstbetragsrechnung, auch hier ist der betrag von 667 euro im gesetz festgelegt, ist die hälfte des vorherigen betrages

Es herrscht immer wieder verbreitet die meinung, versicherungsbeiträge seien komplett abziehbar, doch wegen eben dieser höchstbetragsrechnung und der kürzung vom vorwegabzug ist eben nicht alles, was man an versicherungsbeiträgen zahlt, abziehbar

ab 2010 sind die krankenversicherungsbeiträge mehr begünstigt und man kann davon mehr absetzen

ich hoffe, etwas licht ins dunkel gebracht zu haben!

gruß

Sorry, so im Deatail kenne ich micht nicht damit aus. Mache die Steuererklärung immer mit Elster und erhalte später den identischen Bescheid.