Bescheid tun

Hallo!
Ich weiß, „Bescheid tun“ bedeutet, jemandem antwortend zutrinken, ein Prost erwidern, eigentlich wohl, einen Trinkspruch erwidern. Kann man den Ausdruck aber nicht auch im übertragenen Sinne verwenden, dass z.B. einer im Zorn sagt: „Dir werd’ ich Bescheid tun!“ und meint, Gleiches mit Gleichem vergelten? Oder dass das eigene Spiegelbild einem quasi „Bescheid tut“, d.h. alle Grimassen und Gebärden nachahmen muss, denn in der Bedeutung des Zuprostens liegt doch auch etwas Spigelbildliches: Einer hebt das Glas und der andere - außer er will sich unbeliebt machen - ebenfalls. (Was ich grade übersetze, verlangt einen etwas altertümelnden Sprachgebrauch.)

Meine Frage lässt sich aus Regelbüchern nicht beantworten, kann ich auch gar nicht brauchen, aber was sagt euer Sprachgefühl?

Danke & Gruß,
Eva

Hallo Eva,

ich kenne „Dem werde ich Bescheid sagen!“ als drohenden Ausruf im Sinne von „Dem werde ich mal zeigen wo es lang geht!“. „Bescheid tun“ würde ich in diesem Zusammenhang nicht nehmen, die Erstbedeutung „zuprosten“ ist für mich zu sehr überwiegend.

Gruß,

Myriam

PS: Danke für den Firlefitz! Meine Frau liest gerade Robin Hobb …

‚Die Augen öffnen‘
Hallo Eva,

den Trinkspruch kenne ich als Österreicher überhaupt nicht. Im „Bescheid geben“ schwingt immer etwas Obrigkeitliches, Amtliches mit.

Die von Dir gesuchte Bedeutung würde ich zum Beispiel in „Dir werde ich die Augen öffnen“ sehen.

Gruß
J.

den Trinkspruch kenne ich als Österreicher überhaupt nicht. Im
„Bescheid geben“ schwingt immer etwas Obrigkeitliches,
Amtliches mit.

Da hast Du nicht Unrecht:
http://www.muellerscience.com/SPEZIALITAETEN/Philoso…

Grüße,
Eva