Bescheid über ges. und einheitliche Feststellung

Mal angenommen ein Bescheid enthält die Gesamtsumme - x,-€ als Einkünfe aus Vermietung und Verpachtung! Dieser -x,-€ Betrag wird auf zwei Steuerpflichtige aufgeteilt (Grundstücksgemeinschaft)!
Kann einer der Beteiligten seinen Anteil auf den anderen übertragen?

LG an die vielen Helferlein

V.Eßer

Nein!

Hi !

Kann einer der Beteiligten seinen Anteil auf den anderen übertragen?

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung (geF) ist ein steuerliches Verfahren. Dieses beruht auf zivilrechtlichen Vereinbarungen. Wurde in dem (vermutlich GbR-) Vertrag für jeden der Gesellschafter ein bestimmter Anteil am Gewinn vereinbart, so ist diese Vereinbarung auch für das Steuerrecht bindend. Wurde keine Vereinbarung getroffen, gilt die gesetzliche Fiktion „jeder zu gleichen Teilen“. Der so festgestellte Gewinnanteil kann im Nachhinein NICHT übertragen werden.

Wenn aber in einem Vertrag, welcher der geF zu Grunde zu legen ist, eine Regelung anthalten ist, dass dem einen Gesellschafter (nahezu) der gesamte Gewinn zusteht, dem anderen (nahezu) nichts, dann ist diese Regelung auch für steuerliche Zwecke bindens.
AUSNAHME: § 42 AO Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten: die Vereinbarung muss also auch wirtschaftlich sinnvoll sein, muss wie vereinbart durchgeführt werden und darf nicht ausschließlich für Zwecke der Steuervermeidung getroffen worden sein.

Welche Auswirkungen eine Vereinbarung über „Übertragung“ von Gewinnansprüchen in anderen Rechtsgebieten hat, müßte ggf. dort erfragt werden.

BARUL76

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Danke schön für die Antworten!