Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen einen Bescheid zugeschickt bekommen. Es geht dabei um eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben, über die entschieden wurde. Darin ist jetzt zu lesen:
„auf ihren Antrag vom 15.06.2005 bewilligen wir Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach.“
Da würde mich interessieren, was „dem Grunde nach“ bedeutet.
Dann ist zu lesen: „Um über Art und Umfang von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheiden zu können, ist zunächst ein Beratungsgespräch mit unserem Reha- Fachberatungsdienst erforderlich. Dieser wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Wir möchten Sie bereits jetzt bitten, die für dieses erste Gespräch erforderlichen Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang bereitzuhalten.“
Nun denn. Was heißt das jetzt konkret? Wird in irgendeiner Weise „geprüft“, für welche Tätigkeiten ich in Frage komme aufgrund meines bisherigen Werdeganges? Was passiert, wenn ich z.B. sage: „Nein, Koch will ich aber nicht werden?“
Wer kennt das Prozedere und kann mir darüber das ein oder andere sagen?
Gruß
Wilfried
Hallo,
genauso wird das sein - es geht darum herauszufinden in welche
berufliche Tätigkeit diese Massnahme laufen soll. Sicherlich werden
da auch die Interessen des Betroffenen berüksichtigt.
Also, keine Bedenken - ran an die Sache !!
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
danke für dein Posting. Dann bin ich ja mal gespannt, wie’s weitergeht.
Gruß
Wilfried
Hallo Wilfried,
die positive Entscheidung über den Antrag dem Grunde nach bedeutet, dass Dir bis jetzt keine Geldleistungen bewilligt werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, bestimmte Leistungen zu beantragen, die jemand ohne einen positiven Bescheid nicht bekommen könnte. Als Leistungen gelten zum Beispiel Maßnahmen, die Deiner Integration ins Arbeitsleben dienen (Lehrgänge, Umschulungen, Weiterbildungen) oder auch Technische Arbeitshilfen (falls Umbauten am zukünftigen Arbeitsplatz notwendig wären, z.B. bei Rollstuhlfahrern, Hörgeräte oder sogar die Förderung eines KFZ - dies jedoch nur in ganz speziellen Fällen). Und Arbeitgeber können einen höheren Zuschuss erhalten, wenn sie für Dich einen Arbeitsplatz haben. Dies ist oft ein Anreiz für Arbeitgeber, jemanden dem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zustehen, einzustellen.
Während der Beratung bespricht der Reha-Berater mit Dir wahrscheinlich die eventuell vorliegenden amtsärztlichen Gutachten und sollte mit Dir einen Plan erarbeiten, der unter Berücksichtigung Deiner bestehenden beruflichen Kenntnisse auf Dich zugeschnitten ist. Die Unterlagen solltest Du mitbringen, damit sich der Berater eben darüber ein Bild machen kann.
Herzlichen Gruß
Pia