ich bin neu hier und habe keine Antwort auf meine Frage gefunden. Ich hoffe, ich habe mich nicht einfach etwas dumm angestellt bei der Suche.
Man hat letztes Jahr einen Busfahrer wegen Beleidigung, Nötigung, etc. angezeigt. Gestern war endlich die Verhandlung, bei der man als Zeuge geladen waren und nicht bis zum Ende der Sitzung teilnehmen durfte. Bekommt man nun einen Bescheid über das Urteil?
Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
LG
fenna80
Als Verletzter ja, wenn man bei der Polizei / Staatsanwaltschaft angegeben hat, dass man über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchte. Ansonsten kann man als Verletzter nochmals bei Gericht nachfragen. Ein Auskunftsanspruch besteht, da der Verletzte möglicherweise noch zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgehen möchte.
man kann unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben, in dem man als Anzeigenerstatter eine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens erbittet. Je nach Arbeitsüberlastung der dortigen Beamten wird man dann nach ein paar Wochen über das Urteil mitsamt Begründung informiert.