Guten Abend,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ein Bekannter von mir ist 91 Jahre alt und bezieht verschiedene Renten.
Aufgrund einer Kriegsverletzung wurde er Frührentner und bekommt zu seiner Grundrente vom Landschaftsverband zusätzlich:
Ausgleichsrente
Ehegattenzuschlag
Berufsschadensausgleich
Er und seine Frau haben sich im Laufe ihres Lebens eine größere Summe Geld angespart, für das Sie Zinsen bekommen.
Diese Zinsen mußte er vor 3 Jahren bei einer Befragung über die Vermögensverhältnisse, angeben. Daraufhin kürzte man ihnen die Bezüge um 60 Euro.
Jetzt kam vor ein paar Wochen eine erneute Befragung, mit dem Resultat, dass die Rente ein weiteres Mal gekürzt wurde- diesmal um satte 100 Euro. Und zwar fallen jetzt die Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag komplett weg.
Meine Frage: ist dies wirklich richtig und Rechtens? Oder sollte er sich dagegen wehren?
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.
danke für Ihre Anfrage, das kann ich aber leider nicht beantworten.
Dafür sollten Sie einen Anwalt, der auf dieses Thema spezialisiert ist, einschalten.
Viel Erfolg.
mfg
Martin Alber
Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ein Bekannter von mir ist 91 Jahre alt und bezieht
verschiedene Renten.
Aufgrund einer Kriegsverletzung wurde er Frührentner und
bekommt zu seiner Grundrente vom Landschaftsverband
zusätzlich:
Ausgleichsrente
Ehegattenzuschlag
Berufsschadensausgleich
Er und seine Frau haben sich im Laufe ihres Lebens eine
größere Summe Geld angespart, für das Sie Zinsen bekommen.
Diese Zinsen mußte er vor 3 Jahren bei einer Befragung über
die Vermögensverhältnisse, angeben. Daraufhin kürzte man ihnen
die Bezüge um 60 Euro.
Jetzt kam vor ein paar Wochen eine erneute Befragung, mit dem
Resultat, dass die Rente ein weiteres Mal gekürzt wurde-
diesmal um satte 100 Euro. Und zwar fallen jetzt die
Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag komplett weg.
Meine Frage: ist dies wirklich richtig und Rechtens? Oder
sollte er sich dagegen wehren?
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.
tut mir Leid, das ist nicht mein Fachgebiet. Und selbst wenn ich es wüßte, müßte ich Sie auf einen Fachanwalt verweisen, da ich mich sonst mit unerlaubter Rechtsberatung strafbar machen würde.
Aber vielleicht versuchen Sie einmal in dem entsprechenden Forum, denn das ist eindeutig eine Frage für einen Fachanwalt aus diesem Bereich.
es handelt sich bei ihrer frage um eine steuer, bzw. rechtsberatung. bitte wenden sie sich an einen direkten rentenberater, steuerberater, rechtsanwalt oder an einen lohnsteuerhilfeverein. letztere sind sehr günstig und helfen auch immer gerne weiter. auch haben wir die erfahrung gemacht, dass die rentenversicherungsanstalt auch immer bereitwilligst auskunft geben.
Guten Abend,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ein Bekannter von mir ist 91 Jahre alt und bezieht
verschiedene Renten.
Aufgrund einer Kriegsverletzung wurde er Frührentner und
bekommt zu seiner Grundrente vom Landschaftsverband
zusätzlich:
Ausgleichsrente
Ehegattenzuschlag
Berufsschadensausgleich
Er und seine Frau haben sich im Laufe ihres Lebens eine
größere Summe Geld angespart, für das Sie Zinsen bekommen.
Diese Zinsen mußte er vor 3 Jahren bei einer Befragung über
die Vermögensverhältnisse, angeben. Daraufhin kürzte man ihnen
die Bezüge um 60 Euro.
Jetzt kam vor ein paar Wochen eine erneute Befragung, mit dem
Resultat, dass die Rente ein weiteres Mal gekürzt wurde-
diesmal um satte 100 Euro. Und zwar fallen jetzt die
Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag komplett weg.
Meine Frage: ist dies wirklich richtig und Rechtens?
Zuerst einmal: Natuerlich ist das Rechtens, sonst haette die staatliche Rentenstelle die Kuerzung nicht vorgenommen. Zusaetzliche Einkuenfte (Zinsen, Mieteinkuenfte u.Ä.) muss sich ein Empfaenger von Sozialleistungen anrechnen lassen.
Oder
sollte er sich dagegen wehren?
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.
Na klar, kann er sich dagegen wehren. Ich denke nur, das die Aussichten begrenzt sein werden. Naehere Auskuenfte gibt die zustaendige Rentenberatungsstelle der DRV.
zuerst muss geklärt werden, was vermindert wird - welcher Zuschlag ?!
Aber grundsätzlich sollte man schon in Einspruch gehen.
Der beste Weg wäre, Kontakt mit einem Rentenberater aufzunehmen, diese arbeiten gegen Honorar und dürfen in Grenzen auch rechtlich beraten.
Ich kenne mich hauptsächlich mit den Ostzuschlägen und Ost-Sonderrentensystemen aus, ich vermute, der Landschaftsverband ist eine berufsstämmiges Versorgungswerk. Aber ich kann da leider nicht weiterhelfen.
mfg
JOs
über die Richtigkeit der Beträge kann ich an dieser Stelle keine Aussage machen.
Grundsätzlich ist es üblich, Einkünfte aus Kapitalanlagen auf Renten anzurechnen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die Rente fehlerhaft (zu hoch) festgestellt wurde, muss dies der Träger korrigieren. Problematisch ist hierbei nur eine rückwirkende Kürzung, zukünftige Änderungen sind recht unkritisch. Es müsste nachgewiesen werden, dass auf den ursprünglichen Bescheid vertraut wurde, entsprechende Vermögensdispositionen getroffen wurden und es nicht erkennbar war, dass dieser falsch war.
Man könnte noch prüfen, ob es zusätzliche Vertrauensschutzregeln für diese Renten gibt oder der Zahlbetrag geschützt ist.
Dies ist zwar eher unwahrscheinlich, aber man kann das „Kleingedruckte“ der Bescheide dazu ruhig einmal konsultieren.
genau dies stört mich. Die Kürzung wurde rückwirkend auf den 1.1.2009 ausgesproche.
Ich denke, man sollte sich dagegen wehren.
Gruß, S.B
Hallo,
über die Richtigkeit der Beträge kann ich an dieser Stelle
keine Aussage machen.
Grundsätzlich ist es üblich, Einkünfte aus Kapitalanlagen auf
Renten anzurechnen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die
Rente fehlerhaft (zu hoch) festgestellt wurde, muss dies der
Träger korrigieren. Problematisch ist hierbei nur eine
rückwirkende Kürzung, zukünftige Änderungen sind recht
unkritisch. Es müsste nachgewiesen werden, dass auf den
ursprünglichen Bescheid vertraut wurde, entsprechende
Vermögensdispositionen getroffen wurden und es nicht erkennbar
war, dass dieser falsch war.
Man könnte noch prüfen, ob es zusätzliche
Vertrauensschutzregeln für diese Renten gibt oder der
Zahlbetrag geschützt ist.
Dies ist zwar eher unwahrscheinlich, aber man kann das
„Kleingedruckte“ der Bescheide dazu ruhig einmal konsultieren.
für die Rückwirkung ist §48 VwVfG bzw. eine analoge spezialgesetzliche Regelung des Trägers anzuwenden.
Sofern immer korrekte Angaben an den Träger übermittelt wurden, ist der Knackpunkt, ob Sie hätten wissen müssen, dass der Bescheid seinerzeit falsch war.
Hier wird allerdings sehr streng ausgelegt. Für Sie spricht jedoch, dass der Bescheid zuvor schon einmal korrigiert wurde.
Meine Empfehlung wäre Widerspruch zu erheben (muss innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe erfolgen) und darauf hinweise, dass auf die Richtigkeit des bereits zuvor überprüften Bescheides vertraut wurde und die Leistungen als laufendes Einkommen zum Lebensunterhalt bereits aufgebraucht wurden.
Das schlimmste was dann passieren kann, ist dass ihr Widerspruch zurückgewiesen wird und alles beim alten bleibt. Kosten entstehen nicht.