Hallo,
Hr. X (Lehrer) hat in seiner Steuererklärung 2008 keine Aufwendungen Arbeitszimmer angegeben, da dieses im Jahr 2008 nicht abzugsfähig war.
Der Bescheid erging vorläufig. Einspruch wurde keiner eingelegt.
Nun im Jahr 2011 ist das Arbeitszimmer ja rückwirkend wieder anzuerkennen.
Frage: Kann Hr. X seine Kosten jetzt einfach noch nachreichen oder geht ihm das Arbeitszimmer verloren fürs Jahr 2008 weil er keinen Einspruch eingelegt hat?
Im Bescheid 2008 stand aber…Bescheid ergeht vorläufig… und im Vorläufigkeitsvermerk steht „Arbeitszimmer“
Wo kann ich dies im Gesetz rausfinden?
LG