Bescheinigung Attest Augenkrankheiten f.Dienstherr

Es besteht ein Schwerbehinderung von 50% wegen u. a. starker Kurzsichtigkeit von einer knapp unter 20 Dioptrie. Beamter.

Der Arbeitgeber verlangt eine Bescheinigung, dass eine 100%ige Arbeitsleistung bzgl. Computerarbeitsplatztätigkeit nicht möglich ist.

Wer, ausser der Hausaugenarzt, stellt so eine Bescheinigung, Attest, Untersuchungsbericht/protkoll aus, welche auch bei Einleitung von gerichtlichen Schritten standhält?

PS.: Eine vom Arbeitgeber amtsärtzliche Untersuchung wurde schon bescheinigt, welche nicht genügt. Es geht hier um eine eigene, aus Arbeitnehmersicht initiierte, private Untersuchungsmassnahme und Beglaubigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Hallo Gruenfink,
also als erstes bin ich kein Experte was deine Angelegenheit betrifft, aber ich versuche dir trotz allem zu helfen. Ob es gelingt weiß ich leider nicht.
Aber ich versuche es jedenfalls.

Zuerst einmal meine Fragen:
Wo arbeitetst du?
Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat?
Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung?

Wenn beides vorhanden, dann würde ich schleunigst Kontakt zu diesen beiden aufnehmen.
Sie müssen, gerade die Schwerbehindertenvertretung, dir weiter helfen und dir wenigstens Kontaktadressen vermitteln.

Sollte das nicht der Fall sein, dann geh zu einem Versorgungsamt und lass dich beraten.
Gibt es eigentlich in jeder Stadt.

Da ich nicht weiß wo du wohnst, kann ich dir auch keine Adressen liefern.
Es gibt für Schwerbeschädigte ein Integrationsamt und eine Hauptfürsorgestelle.
Hier ein Link aus meiner Stadt.
Für Essen ist Düsseldorf zuständig.
Im Netzt kannst du dich darüber gut informierden, wo etwas für dich ist.

http://www.rwb-essen.de/fileadmin/medienpool/sonstig…

Bei diesen Ämtern wird für Schwerbehinderte Menschen alles erdenklich mögliche getan, um das Berufsleben zu erleichtern und den Arbeitsplatz letztendlich zu behalten. Vielleicht hilft dir ja schon, wenn du einige Hilfsmittel bereit gestellt bekommst.
Der Arbeitgeber muss auch Kosten übernehmen, sofern in deinem Betrieb eine bestimmte Prozentzahl an Behinderten beschäftigt sind. Ich glaube es waren 5%.
Aber genaue Angaben bekommst du von dem Integrationsamt.

Zu deinen Attesten.
Normalerweise sollte dir dein Augenarzt da weiter helfen können. Das ist schließlich der Fachmann. Er sollte dir auch zuständige Institutionen nennen können,wo du die geforderten Unterlagen erlangen kannst für deinen Arbeitgeber.
Wenn du schon beim Amtsarzt warst, weiss ich nicht was dein AG noch möchte. Vielleicht kann dir dein Augenarzt noch einen Facharzt nennen, der dir ein Gutachten erstellt, welches auch vor Gericht Bestand hat. Obwohl der auch nichts anderes diagnostizieren kann wie dein Augenarzt.

Wie sieht es bei dir mit einer Augen OP aus? Besteht da eine Möglichkeit, um dir ein halbwegs normales Sehen zu ermöglichen? Sprich mit deinem Arzt darüber.
Es gibt heute so vieles was im medizinischen Bereich möglich und machbar ist. Mir hat das auch geholfen.

So ich hoffe ich konnte dir ein wenig auf die Sprünge helfen. Solltest du noch Rückfragen haben, kannst du dich jederzeit gerne wieder melden.
Vielleicht auch mal eine kurze Rückmeldung ob alles in deinem Sinne geklappt hat.

Bis dahin drück ich dir die Daumen und wünsche viel Erfolg bei deinem Arbeitgeber.

Gruß

Anne

Das kann nur ein Augenarzt prüfen. Wie das Attest dann ausfällt, hängt vom Sehtest Ferne/Nähe/Bildschirm ggf. Gesichtsfeldprüfung ab.

Es besteht ein Schwerbehinderung von 50% wegen u. a. starker
Kurzsichtigkeit von einer knapp unter 20 Dioptrie. Beamter.

Der Arbeitgeber verlangt eine Bescheinigung, dass eine 100%ige
Arbeitsleistung bzgl. Computerarbeitsplatztätigkeit nicht
möglich ist.

Wer, ausser der Hausaugenarzt, stellt so eine Bescheinigung,
Attest, Untersuchungsbericht/protkoll aus, welche auch bei
Einleitung von gerichtlichen Schritten standhält?

PS.: Eine vom Arbeitgeber amtsärtzliche Untersuchung wurde
schon bescheinigt, welche nicht genügt. Es geht hier um eine
eigene, aus Arbeitnehmersicht initiierte, private
Untersuchungsmassnahme und Beglaubigung zur Vorlage beim
Arbeitgeber.

Hallo, das ist normal mit einer Bescheinigung nicht abgetan. Eine Bescheinigung wird in der Regel nur von einem Augenfachklinik anerkannt, so ist es jedenfalls bei nicht Beamten hier gelten andere Vorschriften. Ich würde raten den Integrationsfachdienst einzuschalten, die sind für Behinderte Menschen am Arbeitsplatz zuständig.

Hallo,

ja, solch eine Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Augenarzt aus. das dürfte kein Problem sein. Schildern Sie Ihm Ihr Anliegen und er wird das Schreiben aufsetzen.

Hoffe, ich konnte mit meiner Antwort helfen.

Liebe Grüße

wenn schon ein amtsärztliches Attest nicht ausreicht, weiß ich auch nicht weiter. Dann soll doch der Arbeitgeber mitteilen, weshalb er dieses nicht anerkennt.

Hallo,
eine solche Bescheinigung kann evtl. Ihr Facharzt ausstellen.
Aber eine Frage: Warum verlangt der Ag eine solche Beschgeinigung? Er kann das gar nicht verlangen, es
sei denn, er will Ihnen einen anderen Arbeitsplatz, oder einen Änderungsvertrag anbieten. Sind Sie sich bewusst, dass es dazu kommen kann, dass der Ag Ihnen kündigen kann mit der Aussage er könne Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz anbieten, weil Sie die jetzige Arbeit nicht mehr zu 100% ausführen können? Natürlich hat man einen relativen Kündigungsschutz als Schwerbehinderter.
Jedoch wird dabei nur geprüft inwieweit der Kündigungsgrund mit der schwerbehinderung zu tun hat und ob es Möglichkeiten einer Versetzung o.ä. gibt.
Ich habe auch einen Schwerbehinderten mit Sehschwäche
als Kolllegen. Dessen Arbeitsplatz wurde mit einigen Hilfsmitteln (Zoom Software und Vergrösserungsapparatur) ausgestattet. Ist das bei ihnen nicht geschehen? Gibt es eine Schwerbvehindertenvertretung und/oder einen Betriebsrat in Ihrer Firma. Lassen Sie sich beraten und machen nichts voreiliges.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Schönen Gruß

Uwe H.

Eine Bescheinigung oder ein Attest müßte der Augenarzt ausstellen, der Sie betreut. Eine offizielle Dienststelle gibt es dafür nicht. Alternativ können Sie bei einer Augenklinik eine Untersuchung mit Attest anmelden. Es ist aber eine private Untersuchung. Wenn Ihr Arbeitgeber das verlangt, müßte er auch für die Kosten aufkommen.
MfG W.H.

Hallo,
ich würde mir dann an deiner Stelle einen Termin in einer Augenklinik in deiner Nähe vereinbaren. Dort wirst du dann mit Spezialisten reden können. Die dann vielleicht auch mehr Erfahrung mit solchen Spezialfällen wie dich haben.

Ich hoffe, dass konnte dir weiterhelfen.

Ein Arbeitsmediziner des LWV kann hier im GdB 50 Fall
eine Untersuchung durch einen Augenarzt der BG veranlassen. (Integrationsabteilung des LWV)
Gruß
Friedhelm

Keine Ahnung. Prinzipiell sollte jeder Facharzt, niedergelassen oder in einer Klinik, ein Gutachten schreiben können. In wie weit das dann juristisch belastbar ist weiß ich nicht

Hallo,
war leider urlaubsbedingt abwesend.Antworte trotzdem wenn auch vielleicht nicht mehr nötig.Ich verstehe allerdings nicht warum Du erneut eine Bescheinigung einreichen mußt?
Dann ist es ja bei Beamten so das die amtsärztliche Aussage entscheidend ist`. Und warum Klageweg?
Falls Du noch keine Antwort hast schreibe mich nocheinmal an und erkläre mir bitte diese Situation etwas klarer.
MfG
Roberta

Werde beim Amtsarzt vorstellig ,da bist auf der sicheren Seite,oder hole Dir vor Ort beim SoVD Hilfe!Mfg.
richter63