Bescheinigung Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo!

Wenn man eine Bescheinigung braucht als Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes (8 Jahre alt, unehelich geboren, man hat das alleiniges Sorgerecht), woher bekommt man eine solche Bescheinigung?

Hallo Mel!

Wenn man eine Bescheinigung braucht als Nachweis über das
alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes (8 Jahre
alt, unehelich geboren, man hat das alleiniges Sorgerecht),
woher bekommt man eine solche Bescheinigung?

Lass Dir von Deinem zuständigen Jugendamt eine sog. Negativbescheinigung (auch als Negativattest bezeichnet) ausstellen, wonach Du die alleinige Sorge für das Kind hast. Als allein Sorgeberechtigter hast Du auch das ausschließliche Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Zuständig für die Erteilung dieser Bescheinigung ist das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Geburtsstandesamt des Kindes befindet. Aber Dein Wohnsitzjugendamt muss die notwendigen Auskünfte von dort für Dich einholen, falls das abweichend ist.

Viel Erfolg!
HeinzEric