Bescheinigung über Nichtzugehörigkeit

Hallo.

Nachdem ich die Frage nach der Kirchensteuer weiter unten gelesen hatte, bin ich vorsichtshalber auch einmal aufs Bürgeramt gegangen und fragte, wie ich eingetragen sei. Es stellte sich heraus, daß auch ich fälschlicherweise als kirchenangehörig eingetragen war. Mir wurde gesagt, ich müßte nicht unbedingt austreten, sondern könne stattdessen eine Bescheinigung der Eltern vorbringen, daß keine Taufe stattgefunden habe.

Jetzt werfen sich folgende Fragen auf:

1.) Warum trägt der Bürger die Beweislast, um festzustellen, daß er nicht getauft wurde?

2.) Warum würde es (das wurde mir gesagt) Geld kosten, aus der Kirche auszutreten, obwohl die Religionsfreiheit Grundrechte betrifft?

Was mich nebenbei, nur rein interessenhalber, noch interessiert:

Von welcher Religionszugehörigkeit würde die Verwaltung ausgehen, wenn die Eltern verschiedene Zugehörigkeiten hätten oder ein Elternteil keine?
Wieso reicht (zum Glück) eine Bescheinigung der Eltern, obwohl ich ja hätte mittlerweile ohne ihr Wissen getauft werden können?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo Ostlandreiter,

ich möchte nur anmerkten, dass das Verständnisproblem hauptsächlich darin begründet liegt, dass der Staat nur in verschiedenen Datenquellen die Religionszugehörigkeit seiner Bürger verwaltet. Diese Einträge geben also nur indirekt darüber Auskunft, wer nun wo Mitglied ist oder sogar ob er Kirchensteuer zahlt.

Da aber die Kirchen ein Eigeninteresse daran haben, dass diese Einträge stimmen (zumindest nicht zu ihrem Nachteil), achten sie darauf, dass dieses übereinstimmt, bzw. die Betreffenden auch schön ihre Kirchensteuer zahlen.

So ist es in meinem Fall so, dass ich nach meinen Einträgen Kirchensteuer zahlen müsste, dieses sogar auf meiner Lohnsteuerkarte so steht, mein Arbeitgeber diese aber eben nicht abführt. Den Staat bzw. das entsprechende Finanzamt interessiert das nicht einmal. Und meine Gemeinde eben auch nicht, weil ich dorthin direkt meine Kultusgebühren zahle.

Scholem,
Eli