Hallo.
Nachdem ich die Frage nach der Kirchensteuer weiter unten gelesen hatte, bin ich vorsichtshalber auch einmal aufs Bürgeramt gegangen und fragte, wie ich eingetragen sei. Es stellte sich heraus, daß auch ich fälschlicherweise als kirchenangehörig eingetragen war. Mir wurde gesagt, ich müßte nicht unbedingt austreten, sondern könne stattdessen eine Bescheinigung der Eltern vorbringen, daß keine Taufe stattgefunden habe.
Jetzt werfen sich folgende Fragen auf:
1.) Warum trägt der Bürger die Beweislast, um festzustellen, daß er nicht getauft wurde?
2.) Warum würde es (das wurde mir gesagt) Geld kosten, aus der Kirche auszutreten, obwohl die Religionsfreiheit Grundrechte betrifft?
Was mich nebenbei, nur rein interessenhalber, noch interessiert:
Von welcher Religionszugehörigkeit würde die Verwaltung ausgehen, wenn die Eltern verschiedene Zugehörigkeiten hätten oder ein Elternteil keine?
Wieso reicht (zum Glück) eine Bescheinigung der Eltern, obwohl ich ja hätte mittlerweile ohne ihr Wissen getauft werden können?
Grüße
Ostlandreiter