Bescheinigung von der hausverwaltung

Habe da eine dringende Frage… habe bis vor kurzem mit meiner Freundin in einer Wohnung zusammen gewohnt. Beide waren bzw sind im Mietvertrag festgehalten. Nach unserer Trennung bin ich erstmal zu meinem Bruder gezogen und Sie ist da wohnen geblieben und ein Freund zog dazu…er wollte auch in den Mietvertrag aber da weder ich noch meine ex den alten gekündigt bzw mich rausschreiben lassen haben falls doch nochmal was wird aus uns. jetzt war ich 4 Monate durch die Bundeswehr weg und zwischenzeitlich war mal der Name vom Briefkasten weg sodass Pisten zurück ging und dass Amt nicht selbst abgemeldet hat.nun möchte das Amt eine Bescheinigung das ich dort gewohnt habe. Auf Anfrage bei der hausverwaltung hat sie mir gesagt das sie mir bescheinigen bis zu einem früheren Zeitpunkt… Ist das rechtens? Denn stehe immernonoch im Mietvertrag und habe nie mich ausschreiben lassen noch gekündigt…
Bitte um eine Antwort…
Vielen dank im voraus

Das ist keine Expertenfrage. Wenn man nicht in der LAge ist sich vernünftig an-oder abzumelden, oder einen Mietvertrag richtig zu kündigen, glaube ich das man nicht erwarten kann das jemand falsche Bescheinigungen ausstellt.
Gruß K.P.

Mietvertrag und Meldebescheinigung (der Gemeinde/Stadt) sollten für jedes Amt ausreichen.

Die Hausverwaltung kann Ihnen nicht5s anderes bescheinigen als Ihr bekannt ist. Sie haben nicht dort gewohnt, wo Sie lt. Mietvertag eine wohnung zu bezahlen haben, sondern bei Ihrem Bruder!
Sie sollten das Mietverhältnis gemeinsam mit der Ex-Freundin kündigen!

Hallo und guten Tag,

schreibe zunächst - dringend Deinem Vermieter, dass Du aus diesem Vertrag entlassen wirst, da Du sonst haftbar bist für die Miete, nur für den Fall, dass diese dann nicht gezahlt wird. Schreibe Deinem Vermieter, ab wann Du dort nicht mehr wohnst, melde Dich um, oder zumindest da an, wo Du jetzt wohnhaft bist. Dein Vermieter kann Dir, falls Du keine Unterlagen wie Mietvertrag hast, eine Kopie des Mietvertrages machen, dann hast du doch alles was Du brauchst. Solange Du im Mietvertrag stehst, bist Du auch verantwortlich für die Zahlung der Miete, auch wenn Du bereits einen NAchfolger hast, der Vermieter soll einen neuen Vertrag zusenden zu Deiner Ex, damit Du aus der Haftung bist. Ich selbst habe bei so einer Aktion bereits 35.000,00 DM Mietschulden nachgezahlt für meinen Ex, weil ich vergaß den Vertrag aufzukündigen. Denke daran, je eher desto besser.

Gruß Eva

Hallo,
habe die Anfrage nur halb verstanden - was ist „Pisten zurückging“?
Ich weiß nur eines: Dass Sie allerschleunigst den Mietvertrag beim Vermieter kündigen sollten, denn sonst sind Sie für alle Kosten und auch für die Mietzahlungen weiterhin mitverantwortlich!!! (Also auch für die Nebenkosten und den Mietanteil Ihres Nachfolgers…!) Allerdings, soweit ich weiß, muss der Vertrag dann eigentlch von beiden Vertragsinhabern gekündigt werden - ich weiß nicht, ob der Vermieter nur Sie alleine rauslässt - er wäre ja schön blöd, weil es für ihn immer besser ist, zwei mögliche Schuldner zu haben, an die er sich wegen Mietrückständen wenden kann als nur einen. Eine vertrackte Sache! Ich glaube es kommt dann auf das Wohlwollen des Vermieters an. Eventuell können Sie ihm Ihren Nachfolger als Nachmieter schmackhaft machen, wenn dieser damit einverstanden ist.
Auch ist es allein Ihre Verantwortung, bei einem Umzug sich beim Amt umzumelden, so dass Post Sie an Ihrem tatsächlichen Wohnort erreichen kann! Das muss man, soweit ich weiß, innerhalb von 7 Tagen machen, sonst kann man sogar eine Strafe bekommen.
Ob die Hausverwaltung Ihnen bescheinigen kann und darf, dass Sie dort gewohnt haben, auch wenn Sie in Wirklichkeit da gar nicht gewohnt haben, sondern eventuell nur die Miete mit gezahlt haben (oder vielleicht (auch) nicht (mal das)?), weiß ich nicht.
Ich glaube eher, dass sie das nur bescheinigen darf, wenn Sie auch tatsächlich dort gewohnt haben. Der Vermieter muss dem Hausverwalter gegenüber ja auch immer angeben, wie viele Personen in der Wohnung von wann bis wann wohnen - und nach diesen Angaben wird dann die Abrechnung für die Mieter und Eigentümer erstellt. Vermutlich hat der Vermieter dann angegeben, dass Sie ausgezogen sind, so dass z.B. die Rechnung für Wasser und Allgemeinstrom für die Wohnung billiger wird, falls diese Kosten durch die Zahl der Bewohner des Hauses geteilt wird.

LG

Hallo Mickel86,
wenn du dich beim Vermieter und auch beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet hast, bist du auch die ganze Zeit Mieter gewesen. Der Vermieter, nicht die Verwaltung, muss dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du dort immer Mieter warst, sofern du auch die Miete immer bezahlt hast, auch wenn du 4 Monate bei der Bundeswehr warst. Wer hat dein Namensschild ohne dein Einverständnis entfernt? Hat das vielleicht einen anderen Hintergrund?
MOETT

Das ist natürlich nicht so ganz einfach! Bestätigen kann man natürlich nur etwas, von dem man auch Kenntnis hat! Und wenn der Name vom Briefkasten weg war - wie soll die Hausverwaltung wissen, wer dann noch in der Wohnung lebte?

Wer ist denn der Vermieter dieser Wohnung? Die Hausverwaltung oder ein Wohnungseigentümer?

Vielleicht wäre die Hausverwaltung bereit zu bestätigen, dass Sie noch immer im Mietvertrag stehen? Das ist eine offensichtliche Tatsache, die keine Unwahrheit wäre.

Etwa in der Art: "Herr XYZ ist seit … bis heute ungekündigter Mitmieter der Wohnung (Adresse). Vielleicht machen die mit - ein Recht auf eine Bescheinigung - wenn das Ihre Freundin nicht bestätigt - haben Sie kaum.

PS Vielleicht kann der Vermieter Ihnen ja bescheinigen, dass Sie einen Mietvertrag für die Wohnung gehabt haben und Miete bezahlt haben oder wenigstens Ersteres.

Hallo

Da ist ein RA. notwendig

MFG

e.jungmann

Hallo Mickel86
Ich als Hausverwaltung könnte dir auch nur eine Bestätigung geben bis zu dem Zeitpunkt Deines Auszugs.Wenn deine Post dort nicht mehr angenommen wurde und keine neue Addresse vorlag wird deine Post irgendwo gelagert und deine neue Addr. wird amtlich in den Anmeldeämtern gesucht. Scheinbar hast du keinen neuen Aufenthaltsort angegeben und bist jetzt mit irgendwas in Verzug gekommen.Aber das Zuständige Kreis-Wehr-Ersatzamt kann Dir die zeit bestimmt bestätigen.
Mfg
Sueden78

Hallo Mickel,

also ich an Deiner Stelle würde mich an den Vermieter und nicht an die Hausverwaltung wenden, außerdem würde Deine Ex Dir nicht eine entsprechende Bescheinigung ausstellen? Wenn Du noch für die Nebenkosten mit zuständig bist, wohnst Du außerdem noch da, denn Du bezahlst ja dafür und es ist unerheblich wie oft Du die Wohnung nutzt. Wenn Du natürlich intern „offiziell“ abgemeldet bist und nicht mehr für Zahlungen herangezogen werden kannst, hast du ein Problem! Was wäre im Übrigen so schlimm daran dort nicht mehr gemeldet zu sein? Melde doch einfach Deine neue Adresse als Wohnsitz.

MfG
Claudia

Hallo Mickel86,
für eine Wohn-Bescheinigung ist weder ein Vermieter noch eine Hausverwaltung zuständig. Gehe da auf das Einwohnermeldeamt.

Ob Post zugestellt werden kann oder nicht, hängt von einem Briefkasten mit dem Namen des Empfängers zusammen; fehlt das Schild: Pech; verweigert die Ex den Empfang: auch Pech.

Bei der Bundeswehr hat man ja eine neue Adresse.

Fazit: Man muss einige Dinge selber regeln und nicht darauf warten, dass andere das tun, und sich dann beklagen!

Grüsse mccs