Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit

Hallo!

Im Allgemeinen verlangen neue Vermieter immer eine Bescheinigung des alten Vermieters, um sicher zu gehen, dass der potentielle neue Mieter immer seine Miete gezahlt hat. Diesbezüglich stellen Vermieter immer eine Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit aus.

Nun meine Frage: Nehmen wir mal an, ein Mieter bittet seinen Vermieter, ihm eine solche Bescheinigung auszustellen. Der Vermieter jedoch weigert sich, die Bescheinigung auszustellen, bis er die Schlüssel zur Wohnung erhalten hat (Mietvertrag wäre fristgerecht gekündigt gewesen).
Ist der Vermieter im Recht und darf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zurückhalten oder verstößt er damit gegen seine Pflichten und das Mietverhätlnis das sogar fristloch - seitens des Mieters - gekündigt werden?

Die Frage bezüglich der fristlosen Kündigung stellt sich, denn nehmen wir mal an, der Vermieter habe in der Mietzeit verschieden gegen die Mietvereinbarungen verstoßen. Nehmen wir mal an, er hätte - ohne Wissen der Mieter - eine Videokamera im Hof installiert und die Mieter darüber auch nicht in der Folge informiert. Ebenso - was wir mal annehmen - hat der Vermieter sämtliche zu verrichtetenden Arbeiten (z.B. Stellung des Mietkastens, Reperatur einer defekten Türklingel) bis zu einem unerträglichen Zeitpunkt herausgezögert. Und nehmen wir an, der Vermieter hätte sich noch immer nicht um ein „Tauben-Problem“ gelöst, bei dem die Tauben den Gebäudekomplex immer wieder besuchen und mit ihrem Kot bekleckern - würden diese Gründe ausreichen für eine fristlose Kündigung?

Und in wie fern dürfte ein Mieter auf die Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit überhaupt pochen? Ist diese Bescheinigung eine Pflicht des Vermieters, die er jederzeit erfüllen muss oder darf der Vermieter - wenn die Miete immer pünktlich gezahlt wurde - verweigern?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo

diese Bescheinigung dürfte wahrscheinlich in keinem Gesetz verankert sein, sondern dient wohl eher derVereinfachung für den neuen VM.
Diese könnte ja der Mieter auch durch seine Kontoauszüge der letzten 10 Jahre nachweisen

Hallo!

Im Allgemeinen verlangen neue Vermieter immer eine
Bescheinigung des alten Vermieters, um sicher zu gehen, dass
der potentielle neue Mieter immer seine Miete gezahlt hat.
Diesbezüglich stellen Vermieter immer eine Bescheinigung zur
Mietschuldenfreiheit aus.

Nun meine Frage: Nehmen wir mal an, ein Mieter bittet seinen
Vermieter, ihm eine solche Bescheinigung auszustellen. Der
Vermieter jedoch weigert sich, die Bescheinigung auszustellen,
bis er die Schlüssel zur Wohnung erhalten hat (Mietvertrag
wäre fristgerecht gekündigt gewesen).
Ist der Vermieter im Recht und darf die
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zurückhalten oder verstößt
er damit gegen seine Pflichten und das Mietverhätlnis das
sogar fristloch - seitens des Mieters - gekündigt werden?

Die Frage bezüglich der fristlosen Kündigung stellt sich, denn
nehmen wir mal an, der Vermieter habe in der Mietzeit
verschieden gegen die Mietvereinbarungen verstoßen. Nehmen wir
mal an, er hätte - ohne Wissen der Mieter - eine Videokamera
im Hof installiert und die Mieter darüber auch nicht in der
Folge informiert.

Das ist ein schwerwiegender Grund

Ebenso - was wir mal annehmen - hat der

Vermieter sämtliche zu verrichtetenden Arbeiten (z.B. Stellung
des Mietkastens, Reperatur einer defekten Türklingel) bis zu
einem unerträglichen Zeitpunkt herausgezögert. Und nehmen wir
an, der Vermieter hätte sich noch immer nicht um ein
„Tauben-Problem“ gelöst,

das kann man auch selber lösen, wenn VM nix macht. Zbsp.mit Luft -gewehr oder Giftködern (ich hör schon den Aufschrei derLobbyisten:wink:)

bei dem die Tauben den Gebäudekomplex

immer wieder besuchen und mit ihrem Kot bekleckern - würden
diese Gründe ausreichen für eine fristlose Kündigung?

Und in wie fern dürfte ein Mieter auf die Bescheinigung zur
Mietschuldenfreiheit überhaupt pochen? Ist diese Bescheinigung
eine Pflicht des Vermieters, die er jederzeit erfüllen muss
oder darf der Vermieter - wenn die Miete immer pünktlich
gezahlt wurde - verweigern?

Vielen Dank für eure Antworten.

Der Mikesch

Nach AG Hohenschönhausen, Urteil vom 30.3.06 - 16 C 239/05 hat der Mieter Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…

Bis allerdings der Anspruch ggfs. gerichtlich eingeklagt ist, dürften Monate vergehen … und die angestrebte Wohnung womöglich schon lange „weg“ sein.

Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem „wichtigen Grund“ im Sinne des BGB möglich > § 543 BGB:
„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Für die Frage, ob eine außerordentliche (fristlose) Kündigung womöglich in Zusammenhang mit den weiteren Punkten begründet wäre, ggfs. einzelfallbezogene rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn falls die Kündigung nicht begründet war, können die negativen Folgen/Folgekosten erheblich sein - und im Zweifel wird das ein Gericht erst Monate später „beurteilen“.

Der Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bestätigung.

Die genannten Vorfälle berechtigen so noch nicht zu einer fristlosen Kündigung. Der Mieter hätte den Vermieter eine Frist setzen müssen, damit er Abhilfe schafft.