Hallo!
Im Allgemeinen verlangen neue Vermieter immer eine Bescheinigung des alten Vermieters, um sicher zu gehen, dass der potentielle neue Mieter immer seine Miete gezahlt hat. Diesbezüglich stellen Vermieter immer eine Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit aus.
Nun meine Frage: Nehmen wir mal an, ein Mieter bittet seinen Vermieter, ihm eine solche Bescheinigung auszustellen. Der Vermieter jedoch weigert sich, die Bescheinigung auszustellen, bis er die Schlüssel zur Wohnung erhalten hat (Mietvertrag wäre fristgerecht gekündigt gewesen).
Ist der Vermieter im Recht und darf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zurückhalten oder verstößt er damit gegen seine Pflichten und das Mietverhätlnis das sogar fristloch - seitens des Mieters - gekündigt werden?
Die Frage bezüglich der fristlosen Kündigung stellt sich, denn nehmen wir mal an, der Vermieter habe in der Mietzeit verschieden gegen die Mietvereinbarungen verstoßen. Nehmen wir mal an, er hätte - ohne Wissen der Mieter - eine Videokamera im Hof installiert und die Mieter darüber auch nicht in der Folge informiert. Ebenso - was wir mal annehmen - hat der Vermieter sämtliche zu verrichtetenden Arbeiten (z.B. Stellung des Mietkastens, Reperatur einer defekten Türklingel) bis zu einem unerträglichen Zeitpunkt herausgezögert. Und nehmen wir an, der Vermieter hätte sich noch immer nicht um ein „Tauben-Problem“ gelöst, bei dem die Tauben den Gebäudekomplex immer wieder besuchen und mit ihrem Kot bekleckern - würden diese Gründe ausreichen für eine fristlose Kündigung?
Und in wie fern dürfte ein Mieter auf die Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit überhaupt pochen? Ist diese Bescheinigung eine Pflicht des Vermieters, die er jederzeit erfüllen muss oder darf der Vermieter - wenn die Miete immer pünktlich gezahlt wurde - verweigern?
Vielen Dank für eure Antworten.