Bescheinigungen bei Wegfall Kindergeld?

Wenn jemand der Familienkasse mitteilt, dass die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Kindergeld nicht mehr gegeben ist, keine Imma-Bescheinigung mehr vorlegt, erklärt dass Arbeitsaufnahme nach vollendeter Ausbildung / Studium erfolgte, muss derjenige das Nichtbeantragen mit „Beweisen“ begründen?
Ist eine Exma nicht ausreichend? Wozu soll jemand da noch sein Diplom herumreichen? Fällt der Arbeitsvertrag nicht unter den Datenschutz, wenn er Einkommensangaben enthält? Wozu muss er für etwas eingereicht werden, das n i c h t beantragt wird? Ist jemand seiner Informationspflicht bei Veränderung nicht nachgekommen, wenn die Familienkasse informiert wurde, dass Bezugsberechtigung entfällt?
Und wenn Kindergeld zur Familienförderung dient, vom Bund gezahlt, und keine Sozialleistung (siehe Wiki) ist, warum beruft man sich da auf SGB I, § 60, um Bestrafung anzudrohen?

Einkünfte / Steuerbescheid ist ja ok, Kindergeld ist an EStG gekoppelt, aber diese anderen Bescheinigungen, um etwas nicht zu beantragen? … und 4 Seiten Vordruck dazu … unbedingt auszufüllen?
Die geforderten Unterlagen stehen den Eltern in solchen Fällen nicht immer zur Verfügung (Wegzug durch Arbeitsort).

Man versteht im Moment die Welt nicht mehr? Eine sinnvolle Quelle oder Angabe zu diesen Forderungen konnte nirgends gefunden werden. Wo kann man die Rechtsgrundlage für so etwas finden? Danke schon mal und freundliche Grüsse

Trixxi

Beim Kindergeld und abgeschlossener Ausbildung geht es nach dem Datum der Ergebnisverkündung das steht i. d. Regel auf dem Abschluszeugnis.
Das Kindergeld läuft dann noch bist zum Monatsende.

Man versteht im Moment die Welt nicht mehr? Eine sinnvolle
Quelle oder Angabe zu diesen Forderungen konnte nirgends
gefunden werden.

Zitat aus http://www.klicktipps.de/kindergeld.php :
Ende das Kindergeldes nach der Ausbildung:
Das Kindergeld endet mit dem Monat, in dem das Kind offiziell schriftlich vom Gesamtergebnis der Prüfung unterrichtet worden ist. Ein länger laufender Ausbildungsvertrag oder eine weiter laufende Immatrikulation spielen keine Rolle. Die Familienkasse verlangt einen Beleg über den Termin des Ausbildungsendes.

Wo kann man die Rechtsgrundlage für so etwas
finden?

Rechtsgrundlage müsste ich suchen.
Nahe an der Grundlage:
Merkblatt Kindergeld (Link in der o.a. Seite unten)

freundliche Grüsse
JK

Danke! Und wozu braucht man dann eine Kopie des Arbeitsvertrages bei der Familienkasse? Wenn mit dem Ausbildungsende die Kindergeldgeschichte sowieso erledigt ist, muss man doch keine Bescheinigung für etwas abgeben, was man gar nicht beantragt hat?
Das ist doch dann eigentlich fürs Amt nicht mehr relevant, oder?

Schönen Abend, Trixxsi

Erfinde zu Deinem fiktiven Fall doch mal ein paar ungefähre Termine:
Abschlussprüfung/Datum auf Abschlusszeugnis: nn.nn.2008
Exma: nn.nn.2008
Begin Arbeitsvertrag: nn.nn.2008

Dann kann man zu so einem Beispiel was genaueres denken.

Gruß JK

Abschlussprüfung/Datum auf Abschlusszeugnis:

(Verteidigung der Diplomarbeit: 13.03.2008

Exma: 31.03.2008
Begin Arbeitsvertrag: 01.04.2008

Helfen diese fiktiven Daten zum Beispiel weiter?

Danke und frdl. Grüße

Trixxsi

Meine Gedanken dazu:

Die Familienkasse hat mir letztes Jahr auch so einen unverschämten Drohbrief mit allerlei Strafankündigungen geschickt (scheint ein Standardtext zu sein).
Aber ich konnte ihnen die Kopie des Abschlusszeugnisses des Sohnes nun mal erst nach einigen Wochen senden. So was dauert halt bei Ingenieuren.

Im beschriebenen Beispielfall würde ich der Kindergeldkasse rasch die Kopie des Abschluss-Zeugnisses (vermutlich mit Datum Mitte 3/2008) senden, außerdem die Exma-Bescheinigung.

Ich würde im Brief schreiben, dass vor demm 01.04.2008 kein Arbeitsvertrag bestenden hat (und falls doch ein anderer bestand, dann die Einkünfte angeben und Belege dazu).

Der Arbeitsvertrag geht sie m. E. nix an. Man könnte aber fragen, wozu der jetzt (da er ja außerhalb der Kindergeldzeit liegt) noch gebraucht wird und Bereitschaft signalisieren, ihn auf Verlangen nachzureichen.
Oder Du schickst ihn halt mit, damit Ruh ist. Bist die Vögel ja dann eh los.

Außerdem könnte man fragen, warum man/frau so behandelt wird. Dann würde ich den Brief aber auch an die Leitung der Familienkasse adressieren.

Gruß JK

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