Beschilderter aber nicht vorhandener Bahnübergang mit Tempo 30

Hi.

An einer Stelle, wo ich täglich entlangfahre steht das Schild Nr 151 „unbeschrankter Bahnübergang“, verbunden mit einem Tempo-30-Schild Nr 274-30.
Soll also heißen: hier gilt Tempo 30, weil (!) dort ein Bahnübergang sei. Nun befindet sich auf der Strecke gar kein Bahnübergang! Gab es auch nie und wird es nicht geben. (Vielmehr kommt man zu einem Bahnübergang, wenn man nach rechts abbiegt!).
Muss man trotzdem hier 30 fahren? Denn die Gültigkeit „30“ ist ja verknüpft mit der Vorgabe „Bahnübergang“, weswegen auch hinter dem Bahnübergang (wenn er denn da wäre) die „30“ nicht mehr gilt. Und da es die Voraussetzung „Bahnübergang“ nicht gibt, kann auch das „30“ nicht gelten, oder?

Gruß
M.

Dann sollte auch ein Schild 1000-21 angebracht sein.
Und natürlich kann es passieren, dass sich vor diesem Bahnübergang wartende Fahrzeuge bis in die Einmündung und darüber hinaus stauen. Die 30 wegen Bahnübergang ist also durchaus angebracht.

Gruß,

Kannitverstan

Es ist aber nicht Sinn und Aufgabe des Autofahrers über die Sinnhaftigkeit einer Tempobeschränkung nachzudenken. Sie gilt, es sei denn sie ist erkennbar fehlerhaft oder nicht mehr zutreffend, also Beispiel, ehemalige Baustelle und man hat beim Abbauen ein Schild vergessen.
Es steht dir aber frei, die zuständige Verkehrsbehörde auf das deiner Ansicht nach falsch platzierte Schild aufmerksam zu machen.

Wenn es für eine recht deutlich nach dem Schild rechts abzweigende Straße gelten sollte dann fehlt ein „Rechtspfeil“ als weitere Angabe.

MfG
duck313

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Sie ist fehlerhaft. Zudem findet sich diese Beschilderung NICHT in der Gegenrichtung, wo aus baulichen Gründen der Streckenführung sogar eher schneller gefahren wird!
Und: der Bereich, wo die fragliche Beschilderung steht, ist eine Sackgasse, wo nach 50 m nur noch eine Toreinfahrt einer Spedition kommt, es herrscht hier also wenig Verkehr, die Bahnstrecke (die bestens überschaubar ist) wird selten am Tag und wenn, dann in Schritttempo befahren, weil ebenfalls Sackgasse.

Irgendwie sehe ich das nicht vor mir. 2 Sackgassen, eine Durchgangsstraße ?

Bahnübergang liegt in der Sackgasse, da spricht ja einiges dafür, die Schilderkombi gilt für die Sackgasse mit dem Überweg. Es fehlt der Rechtspfeil (abgefallen, geklaut…)
vermutlich ist die Sackgasse zu kurz für die rechtzeitige Aufstellung des Schildes.
Wende Dich an die Verkehrsbehörde.

Natürlich ist Tempo 30 zu beachten. Oder meinst Du auch, es wäre gegen Mitternacht das Tempo 30-Schild mit dem Zusatz „Schule“ zu ignorieren, weil zu der Uhrzeit sich die Schule zu hat?

Du kannst aber beim zuständigen Amt beantragen, das Schild zu entfernen. Dieses muss aktiv werden. Vermutlich wird aber nur ein anderes Zusatzschild angegebracht.

Bei uns gilt das Tempo-30-Schild in Schulnähe tatsächlich nur an Werktagen von 7-18 Uhr oder so. Wenn „Schule“ der Grund für die Tempobegrenzung ist, verstehe ich auch nicht, warum es um Mitternacht gelten soll. Davon abgesehen, dass samstags auch schon lange kein Unterricht mehr stattfindet, der Samstag aber als Werktag gilt.

Ohne dass es per Zusatzschild so ausgewiesen ist? … sicher nicht.

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Das habe ich nicht behauptet, wollte nur darauf hinweisen, dass es durchaus auch zeitliche Beschränkungen gibt.

Im UP ist anscheinend entweder das Schild falsch angebracht oder das Zusatzschild (Pfeil nach rechts) abgefallen/geklaut worden, denn an einer Stelle ohne Bahnübergang Tempo 30 „wegen Bahnübergang“ vorzusehen ist nicht gerade verständlich.

Der Punkt ist, daß es nicht dem Verkehrsteilnehmer obliegt, die Schilder zu interpretieren. Wenn da steht, daß zwischen 8 und 17 Uhr 30 km/h an bzw. wegen der Schule einzuhalten sind, heißt das nicht, daß Karsten Schlaufuchs in den Sommerferien da mit 80 durchbrettern darf, weil er gar nicht wissen kann, ob da z.B. Ferienbetreuung stattfindet oder Sonderunterricht für die ganz besonders klugen Kinder. Und wenn da steht, daß wegen des Bahnübergangs xy km/h einzuhalten sind, obliegt es nicht Karsten Schlaufuchs, da mit 80 durchzubrettern, weil er weiß, daß der eigentliche Bahnübergang da um die Ecke wohnt.

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Es ist IMHO kontraproduktiv alles draufzusatteln, was möglich ist. Das verhindert eine zielführende, nachvollziehbare Diskussion, denn grundsätzlich ist immer alles möglich.

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Das Aufstellen von Verkehrsschildern ist ein Verwaltungsakt.
Dieser kann nichtig sein, wenn er einen extrem schweren und offensichtlichen Fehler hat.
Ansonsten ist auch ein „falscher“ Verwaltungsakt so lange zu befolgen, bis er zurückgenommen wird.

Da sich ein Bahnübergang in direkter Nähe des Schildes befindet, fehlt es an einem schweren, offensichtlichen Fehler.

So warnt das Gefahrenzeichen „Bahnübergang“ ohne Warnbake NICHT vor einem unmittelbar vor einem in Fahrtrichtung liegenden Bahnübergang, sondern nur vor einem Bahnübergang, der hier in irgendeiner Art und Weise Gefahren birgt. Eine räumliche Nähe besteht ja, warum er zu einer Gefahr werden kann, fragst du am besten mal bei Stadt nach.

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Hier ein Grafik, die prinzipiell die Situation zeigt.
Entgegen meiner vorigen Aussage, dass in Gegenrichtung keine Schilder stehen, ist es doch so, dass dort die Warnschilder, aber MIT Pfeil (nach links) stehen. Aber von rechts kommend fehlen die Pfeile (nach rechts).

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Wir können noch tage- und wochenlang darüber diskutieren, oder aber du fragst bei der zuständigen Behörde einfach nach, ob da evtl. ein Zusatzschild abhanden gekommen ist, dann wird es nämlich ersetzt.

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Ich glaube, noch niemals vor einer Kreuzung ein Schild „Geschwindigkeitsbegrenzung XX km/h“ mit darunter angebrachtem Zusatzzeichen 1000-11 zw. 1000-21 „Richtung der Gefahrenstelle“ gesehen zu haben. Das wäre auch falsch.
Dieses Zusatzzeichen gehört DIREKT unter ein Gefahrenzeichen, für eine Geschwindigkeitsbegrenzung macht das m.E. auch gar keinen Sinn.
Warum sollte man auf der durchgehenden Straße anzeigen, dass nach einem Rechtsabbiegen nur Tempo 30 erlaubt ist?

Ich vermute Folgendes:
Man wollte eigentlich sagen: Gefahr durch unbeschrankten Bahnübergang, wenn man links (bzw. rechts) abbiegt. Deswegen Tempo 30 auf der durchgehenden Straße, weil es zu einem Rückstau kommen kann.

Tempo 30 NACH dem Abbiegen - sowas habe ich noch nie gesehen. Man wird auch kaum mit über 30km/h abbiegen können, das Tempo 30 Schild davor wäre sinnlos, es gehört statt dessen an den Anfang der Straße nach dem Abbiegen.

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Hey,

klar ist hier die Beschilderung durchaus verwirrend, nur bist Du als Autofahrer nicht dafür da über die Sinnhaftigkeit nachzudenken. Daher halte Dich an das angegebene Tempolimit und wenn Du es unangebracht findest, melde Dich bei der Stadt und dem Verkehrshof.